Frühjahrsputz im Steuerrecht

Das Bundesfinanzministerium hat die jährliche Positivliste mit den weiterhin gültigen Verwaltungsanweisungen veröffentlicht, die in den letzten Jahren deutlich an Umfang gewonnen hat.

Jedes Früh­jahr ver­öf­fent­licht das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um eine Posi­tiv­lis­te der wei­ter­hin gül­ti­gen Schrei­ben und gleich lau­ten­den Erlas­se der obers­ten Finanz­be­hör­den der Län­der. Mit ins­ge­samt 133 Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen, die nach dem 31. Dezem­ber 2021 nicht mehr ange­wen­det wer­den sol­len, liegt die Zahl der aus­sor­tier­ten Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen etwas über dem lang­jäh­ri­gen Mit­tel, was auch am Aus­lau­fen ver­schie­de­ner Son­der­re­ge­lun­gen auf­grund des Kas­sen­ge­set­zes, der Pan­de­mie und der Flut im Juli 2021 liegt. Im Ver­gleich dazu ist die Lis­te wei­ter­hin gül­ti­ger Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen 128 Sei­ten lang und hat 2.019 Ein­trä­ge — 62 mehr als im letz­ten Jahr und 40 Sei­ten mehr als noch vor der Coro­na-Pan­de­mie.