Corona-Infektion als Arbeitsunfall

Eine Corona-Infektion und die daraus resultierenden Spätfolgen kann grundsätzlich als Arbeitsunfall in Frage kommen, wenn sich die Infektion am Arbeitsplatz zweifelsfrei nachweisen lässt.

Das Sozi­al­ge­richt Spey­er hat ent­schie­den, dass eine Coro­na-Infek­ti­on einen Arbeits­un­fall dar­stel­len kann. Dafür braucht es aber einen Nach­weis, dass die Infek­ti­on zwei­fels­frei am Arbeits­platz erfolgt ist, was im Streit­fall nicht gelang. Zwar war eine Kol­le­gin des Klä­gers weni­ge Tage vor­her posi­tiv getes­tet wor­den, aller­dings lie­ße sich eine Anste­ckung im pri­va­ten Bereich des­halb nicht aus­schlie­ßen.