Wärmeabgabe an anderen Betrieb als unentgeltliche Wertabgabe

Der Europäische Gerichtshof muss prüfen, ob die kostenlose Wärmeabgabe an einen anderen Betrieb als unentgeltiche Wertabgabe umsatzsteuerpflichtig ist.

Der Bun­des­fi­nanz­hof hat dem Euro­päi­schen Gerichts­hof (EuGH) die Fra­ge vor­ge­legt, ob die kos­ten­lo­se Wär­me­ab­ga­be aus der Bio­gas­an­la­ge eines Unter­neh­mers an einen ande­ren Unter­neh­mer für des­sen betrieb­li­che Tätig­keit als unent­gelt­li­che Wert­ab­ga­be der Umsatz­steu­er unter­liegt. Außer­dem möch­te der Bun­des­fi­nanz­hof wis­sen, ob es dabei dar­auf ankommt, ob der Emp­fän­ger die Wär­me für Zwe­cke ver­wen­det, die ihn zum Vor­steu­er­ab­zug berech­ti­gen. Der EuGH muss außer­dem dar­über ent­schei­den, wie in so einem Fall die Selbst­kos­ten für die Bewer­tung der Wär­me­ab­ga­be zu ermit­teln sind.