Steuererklärungsfristen für 2020 um drei Monate verlängert

Alle Steuerzahler erhalten aufgrund der Corona-Pandemie drei Monate mehr Zeit, um die Steuererklärung für 2020 beim Finanzamt einzureichen.

Auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie wur­de die Frist zur Abga­be der Steu­er­erklä­rung für 2019 schon Anfang des Jah­res um sechs Mona­te ver­län­gert. Aller­dings galt die­se Frist­ver­län­ge­rung nur für Erklä­run­gen, die vom Steu­er­be­ra­ter erstellt wer­den, da die all­ge­mei­ne Erklä­rungs­frist bereits län­ger abge­lau­fen war. Da der pan­de­mie­be­ding­te Mehr­auf­wand in vie­len Fäl­len noch nicht vor­bei ist und die Steu­er­erklä­rung für 2020 für die meis­ten Steu­er­zah­ler mit zusätz­li­chen Fra­gen ver­bun­den ist, haben Bun­des­tag und Bun­des­rat nun auch eine Ver­län­ge­rung der Steu­er­erklä­rungs­frist für 2020 beschlos­sen. Anders als für 2019 beträgt die Ver­län­ge­rung dies­mal zwar nur drei Mona­te, gilt dafür aber für alle Steu­er­zah­ler. Wer die Steu­er­erklä­rung selbst beim Finanz­amt abgibt, hat dafür also bis zum 31. Okto­ber 2021 Zeit.