Entlastung für gestiegene Energiekosten

Die Ampelkoalition hat ein weiteres Entlastungspaket beschlossen, das auch einen Steuerrabatt von 300 Euro für Arbeitnehmer und Selbstständige vorsieht.

Enorm gestie­ge­ne Ener­gie­prei­se nach Beginn des Ukrai­ne­kriegs haben die Regie­rungs­ko­ali­ti­on Ende März dazu ver­an­lasst, ein wei­te­res Ent­las­tungs­pa­ket für die Bür­ger auf­zu­le­gen. Dar­in ent­hal­ten ist eine gan­ze Rei­he von Maß­nah­men, die vor allem Fami­li­en und Gering­ver­die­nern hel­fen sol­len. Dazu gehö­ren direk­te Zuschüs­se und eine auf drei Mona­te befris­te­te Ent­las­tung bei Mobi­li­täts­kos­ten.

Weil von den Ent­las­tun­gen die unter­schied­lichs­ten Rege­lun­gen und Leis­tun­gen betrof­fen sind, gibt es hier kein ein­heit­li­ches Ent­las­tungs­ge­setz. Statt­des­sen wer­den für die Umset­zung meh­re­re ver­schie­de­ne Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren bemüht und die Bun­des­län­der mit ins Boot geholt. Ein Teil der steu­er­li­chen Rege­lun­gen ist gleich in das Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren für das Steu­er­ent­las­tungs­ge­setz 2022 ein­ge­flos­sen, mit dem die Regie­rung die gesetz­ge­be­ri­sche Umset­zung der wesent­li­chen Maß­nah­men aus dem ers­ten Ent­las­tungs­pa­ket ange­sto­ßen hat.

Trotz­dem hat sich die Regie­rung das Ziel gesetzt, alle Maß­nah­men noch im Som­mer in Kraft tre­ten zu las­sen. Die befris­te­te Absen­kung der Mobi­li­täts­kos­ten bei­spiels­wei­se soll von Juni bis August lau­fen. Hier ist ein Über­blick der jetzt beschlos­se­nen Maß­nah­men:

  • Ener­gie­preis­pau­scha­le: Arbeit­neh­mer im ers­ten Dienst­ver­hält­nis bekom­men einen ein­ma­li­gen Zuschuss von 300 Euro brut­to zum Gehalt. Der Zuschuss ist jedoch steu­er­pflich­tig, sodass der genaue Aus­zah­lungs­be­trag vom indi­vi­du­el­len Steu­er­satz abhängt. Selbst­stän­di­ge erhal­ten den Zuschuss über eine ein­ma­li­ge Sen­kung ihrer Ein­kom­men­steu­er-Vor­aus­zah­lung.

  • Kin­der­bo­nus: Ergän­zend zum Kin­der­geld bekom­men Fami­li­en für jedes Kind einen Ein­malbo­nus von 100 Euro. Dazu wird das Kin­der­geld im Juli 2022 ent­spre­chend erhöht und über die Fami­li­en­kas­sen aus­ge­zahlt. Der Kin­der­bo­nus 2022 ist bei Sozi­al­leis­tun­gen nicht als Ein­kom­men zu berück­sich­ti­gen, wird aber auf den Kin­der­frei­be­trag ange­rech­net.

  • Sozi­al­leis­tun­gen: Die bereits beschlos­se­ne Ein­mal­zah­lung von 100 Euro für Emp­fän­ger von Sozi­al­leis­tun­gen wird um noch­mals 100 Euro auf dann 200 Euro erhöht.

  • Sprit­prei­se: Befris­tet für drei Mona­te wird die Ener­gie­steu­er auf Kraft­stof­fe in den Mona­ten Juni bis August auf das euro­päi­sche Min­dest­maß gesenkt. Das ent­spricht einer Preis­re­du­zie­rung für Ben­zin um 30 Cent und für Die­sel um 14 Cent pro Liter. Die Absen­kung soll voll an die Ver­brau­cher wei­ter­ge­ge­ben wer­den.

  • Öffent­li­che Ver­kehrs­mit­tel: Eben­falls befris­tet auf drei Mona­te führt die Koali­ti­on ein Monats­ti­cket für 9 Euro pro Monat für den Öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehr ein. Dazu wer­den die Regio­na­li­sie­rungs­mit­tel so erhöht, dass die Bun­des­län­der dies orga­ni­sie­ren kön­nen. Das Ticket star­tet nach aktu­el­ler Pla­nung am 1. Juni und soll dann im Regio­nal­ver­kehr bun­des­weit jeweils für einen Kalen­der­mo­nat gel­ten.

  • Hei­zung: Haus- und Woh­nungs­ei­gen­tü­mern soll es leich­ter gemacht wer­den, alte Hei­zungs­an­la­gen aus­zu­tau­schen. Ab 2024 soll jede neue ein­ge­bau­te Hei­zung zu min­des­tens 65 % mit erneu­er­ba­ren Ener­gi­en betrie­ben wer­den.