Grundsteuerreform: Zusammenfallen mit dem Zensus

Durch das Zusammenfallen von Zensus und Neubewertung des Grundbesitzes im Rahmen der Grundsteuerreform müssen viele Immobilieneigentümer dieses Jahr gleich zweimal Angaben zu ihrem Grundbesitz machen.

In die­sem Jahr fin­det in Deutsch­land wie­der ein Zen­sus statt, der oft auch als Volks­zäh­lung bezeich­net wird. Mit dem Zen­sus 2022 nimmt Deutsch­land an einer EU-wei­ten Zen­sus­run­de teil, die seit 2011 alle zehn Jah­re statt­fin­den soll. Auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie wur­de der anste­hen­de Zen­sus in das Jahr 2022 ver­scho­ben. Damit fin­det die ab Mai 2022 im Rah­men des Zen­sus statt­fin­den­de Gebäu­de- und Woh­nungs­zäh­lung nun fast gleich­zei­tig mit der Abga­be der Fest­stel­lungs­er­klä­run­gen zur Grund­steu­er­re­form statt.

Eine par­al­le­le Daten­er­he­bung ist unver­meid­lich, da unter­schied­li­che Merk­ma­le abge­fragt und erho­ben wer­den. Aus Daten­schutz­grün­den kön­nen die Befra­gung im Rah­men des Zen­sus und die Erklä­rungs­ab­ga­be­pflicht gegen­über dem Finanz­amt nicht zusam­men­ge­legt wer­den. Auch ein Aus­tausch der abge­frag­ten Daten unter­ein­an­der ist des­halb aus­ge­schlos­sen. Daher müs­sen Immo­bi­li­en­be­sit­zer die­ses Jahr bei­den Erklä­rungs­pflich­ten nach­kom­men, wenn sie auch vom Zen­sus für die Befra­gung aus­ge­wählt wur­den.