Antragsfrist für Energiekostendämpfungsprogramm läuft aus

Unternehmen aus energieintensiven Branchen haben noch bis zum 31. August 2022 Zeit, um einen Antrag auf den Zuschuss aus dem Energiekostendämpfungsprogramm der Bundesregierung zu stellen.

Kurz nach Beginn des Kriegs in der Ukrai­ne hat die Bun­des­re­gie­rung ein Hilfs­pro­gramm für beson­ders ener­gie­in­ten­si­ve Bran­chen auf­ge­legt. Unter­neh­men, die beson­ders von hohen Ener­gie­kos­ten betrof­fen sind, kön­nen seit­her beim Bun­des­amt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trol­le (BAFA) einen Zuschuss zu ihren Erd­gas- und Strom­kos­ten von bis zu 50 Mio. Euro bean­tra­gen. Die Zuschüs­se wer­den zu den Kos­ten für Erd­gas und Strom im Zeit­raum Febru­ar bis Sep­tem­ber 2022 in drei Stu­fen gezahlt.

Die För­der­stu­fen unter­schei­den sich ins­be­son­de­re nach der Bran­che, der Zuschuss­quo­te, den Maxi­mal­be­trä­gen und einem etwai­gen Betriebs­ver­lust. Der Antrag auf den Zuschuss muss vom Unter­neh­men selbst über das Online-Por­tal des BAFA gestellt wer­den. Die Frist für den Antrag läuft am 31. August 2022 aus und ist nicht ver­län­ger­bar. Falls Sie für das Pro­gramm in Fra­ge kom­men und noch kei­nen Antrag gestellt haben, blei­ben damit nur noch weni­ge Wochen für den Antrag, nach des­sen Prü­fung ein Abschlag von 80 % des Zuschus­ses aus­ge­zahlt wird.