Vereinfachter Zugang zum Kurzarbeitergeld läuft aus

Der bis 30. Juni 2023 befristete vereinfachte Zugang zur Kurzarbeit soll nicht erneut verlängert werden.

Die Bun­des­re­gie­rung will den ver­ein­fach­ten Zugang zum Kurz­ar­bei­ter­geld nicht über Ende Juni hin­aus ver­län­gern. Die aktu­el­len Ver­ein­fa­chun­gen, nach denen auf den Auf­bau nega­ti­ver Arbeits­zeit­sal­den ver­zich­tet wird und es genügt, wenn 10 % der Beschäf­tig­ten von einem Arbeits­aus­fall betrof­fen sind, wur­den zu Beginn der Coro­na-Pan­de­mie ein­ge­führt und seit­her immer wie­der ver­län­gert. Die wirt­schaft­li­che Ent­wick­lung und die uner­war­tet gute Lage auf dem Arbeits­markt haben die Bun­des­re­gie­rung nun aber zu dem Ent­schluss gebracht, die Ver­ein­fa­chungs­re­geln, die nach der­zei­ti­gem Stand noch bis 30. Juni 2023 gel­ten, aus­lau­fen zu las­sen. Kurz­ar­beit ist auch danach noch mög­lich, aller­dings nur dann, wenn min­des­tens 30 % der Arbeit­neh­mer von einem Arbeits­aus­fall betrof­fen sind. Von 2020 bis 2022 hat der Staat 45,5 Mrd. Euro für die Kurz­ar­beit bereit­ge­stellt.