Steuerfreiheit eines Stipendiums
Die Leistungen aus einem Heisenberg-Stipendium der DFG erfüllen in der Regel die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Stipendienzahlungen.
Stipendien sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Diese Voraussetzungen sind laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs auch bei einem Heisenberg-Stipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) erfüllt. Die DFG ist zwar ein privater Stipendiengeber, erfüllt aber die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Stipendien eines privaten Stipendiengebers, weil sie ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt. Außerdem überschreitet das Stipendium nicht den für die Bestreitung des Lebensunterhalts erforderlichen Betrag und ist auch nicht mit der Verpflichtung zu einer bestimmten wissenschaftlichen Gegenleistung verbunden.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Aussetzungszinsen ab 2019 möglicherweise verfassungswidrig
- Kosten für Abriss und Neubau eines belasteten Hauses
- Ausweitung der Steuervorteile für Elektro-Firmenwagen
- Meldepflicht für Kassen und andere elektronische Aufzeichnungssysteme
- Pflicht zur E-Rechnung trifft auch Vereine
- Säumniszuschläge sind auch für Zeiträume ab 2019 verfassungskonform
- Volle Umsatzsteuer für Milchersatzprodukte
- Rentenleistungen waren in 2023 zu 68 % steuerpflichtig
- Regierungsentwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes
- Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen zulässig