Existenzgründer

Ein selb­stän­di­ger Ren­ten­be­ra­ter erfüllt nicht die Vor­aus­set­zung, um steu­er­lich als Frei­be­ruf­ler zu gel­ten.
Auch bei einer anste­hen­den oder bereits abge­schlos­se­nen Betriebs­über­tra­gung ist die Inan­spruch­nah­me des Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trags unter gewis­sen Vor­aus­set­zun­gen mög­lich.
Ein neu­es Büro­kra­tie­ent­las­tungs­ge­setz soll die deut­sche Wirt­schaft ab 2017 von unnö­ti­gem Papier­krieg befrei­en.
Aus den Bera­tungs­leis­tun­gen für die beab­sich­tig­te Grün­dung einer GmbH ist kein Vor­steu­er­ab­zug mög­lich.
Anders als bei der Neu­grün­dung ist bei einer wesent­li­chen Betriebs­er­wei­te­rung auch kurz nach der Grün­dung kei­ne beson­de­re Glaub­haft­ma­chung der Inves­ti­ti­ons­ab­sicht not­wen­dig.
Die Finanz­ver­wal­tung lässt nach einem Urteil des Bun­des­fi­nanz­hofs nun auch die nach­träg­li­che Auf­sto­ckung von Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trä­gen zu.
Die steu­er­li­che Berück­sich­ti­gung eines häus­li­chen Arbeits­zim­mers erfor­dert nach Ansicht des Bun­des­fi­nanz­hofs neben einer büro­ar­ti­gen Ein­rich­tung auch, dass der Raum aus­schließ­lich oder nahe­zu aus­schließ­lich beruf­lich genutzt wird.
Sowohl der gewerb­li­che als auch der pri­va­te Ver­kauf über eBay, ama­zon & Co. ist reich an steu­er­li­chen Stol­per­fal­len, wie meh­re­re aktu­el­le Urtei­le und Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen bewei­sen.
Die Lis­te der Steu­er­än­de­run­gen zum Jah­res­wech­sel fällt dies­mal über­schau­bar aus. Inter­es­sant für Unter­neh­mer sind vor allem die Ände­run­gen beim Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag.
Am 6. Novem­ber 2015 ist das Steu­er­än­de­rungs­ge­setz 2015 in Kraft getre­ten, das Bun­des­tag und Bun­des­rat im Herbst ver­ab­schie­det hat­ten. Mit dem Gesetz wer­den vor allem Ände­rungs­wün­sche der Län­der umge­setzt, für die im letz­ten Jahr kei­ne Zeit mehr war.