Existenzgründer

Gewinn­ein­künf­te als Mit­ge­sell­schaf­ter mit einer Betei­li­gung von jeweils weni­ger als 1 % schlie­ßen die Ein­ord­nung als Exis­tenz­grün­der aus.
Zwar liegt die steu­er­li­che Buch­füh­rungs­pflicht­gren­ze ab 2007 bei 500.000 Euro Jah­res­um­satz, aller­dings unter­lie­gen Kauf­leu­te unab­hän­gig vom Umsatz immer der Buch­füh­rungs­pflicht.
Ab dem 1. August 2006 ersetzt der neue Grün­dungs­zu­schuss den Exis­tenz­grün­dungs­zu­schuss (“Ich-AG”) und das Über­brü­ckungs­geld.
Auf Selbst­stän­di­ge und Unter­neh­mer kom­men neben Belas­tun­gen auch eine Rei­he von Ent­las­tun­gen zu.
Zu den Ände­run­gen, die alle Steu­er­zah­ler betref­fen, gehö­ren Steu­er­erhö­hun­gen bei der Umsatz-, Ver­si­che­rungs- und Ein­kom­men­steu­er sowie die neue Steu­er auf Bio­kraft­stof­fe.
Die teil­wei­se Wei­ter­füh­rung einer vor­zei­tig auf­ge­lös­ten Ans­parab­schrei­bung ist nicht mög­lich.
Ein neu­er Gesetz­ent­wurf ver­spricht klei­nen und mitt­le­ren Unter­neh­men und Frei­be­ruf­lern teil­wei­se deut­li­che Erleich­te­run­gen.
Zwar ist eine Limi­ted ein­fa­cher zu grün­den als eine GmbH, doch die Besteue­rung ist ent­spre­chend kom­pli­zier­ter.
Sowohl das Han­dels-, Genos­sen­schafts- und Part­ner­schafts­re­gis­ter als auch die Pflicht­ver­öf­fent­li­chun­gen von Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten wer­den zukünf­tig elek­tro­nisch geführt.
Bei einer Insol­venz muss der GmbH-Gesell­schaf­ter nach­wei­sen kön­nen, dass er die Stamm­ein­la­ge in vol­ler Höhe ein­ge­zahlt hat.