Existenzgründer

Das Bun­des­so­zi­al­ge­richt hat ent­schie­den, dass auch Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer ver­si­che­rungs­pflich­tig in der Ren­ten­ver­si­che­rung sein kön­nen.
Seit dem 1. Febru­ar 2006 gibt es für Selbst­stän­di­ge und Unter­neh­mer unter bestimm­ten Umstän­den die frei­wil­li­ge Wei­ter­ver­si­che­rung in der Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung.
Mit zwei wei­te­ren Gesetz­ent­wür­fen plant die Gro­ße Koali­ti­on eine gan­ze Rei­he wei­te­rer Steu­er­än­de­run­gen für 2006 und die fol­gen­den Jah­re.
Ein Unter­neh­mer kann sich bei der Grün­dung frei ent­schei­den, ob er ein vom Kalen­der­jahr abwei­chen­des Wirt­schafts­jahr wählt, auch wenn dies beson­de­re steu­er­li­che Vor­tei­le bringt.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat sich zur Unter­schei­dung von Mit­un­ter­neh­mer­schaft und Büro­ge­mein­schaft geäu­ßert.
Auf­wen­dun­gen für eine beab­sich­tig­te aber letzt­lich nicht aus­ge­üb­te Tätig­keit mit steu­er­frei­en Ein­nah­men sind als Betriebs­aus­ga­ben abzugs­fä­hig.
Ein biß­chen Aus­ga­ben­kür­zung und viel Steu­er­erhö­hung fin­det sich in der Finanz­pla­nung der Groß­ko­ali­tio­nä­re.
Wer dar­auf ver­zich­tet, für unter­neh­me­ri­sche Zwe­cke ein sepa­ra­tes Giro­kon­to ein­zu­rich­ten, muss bei einer Steu­er­prü­fung die Kon­to­un­ter­la­gen für das Pri­vat­kon­to vor­le­gen.
Die Gesell­schaf­ter-Haf­tung bei einer in Deutsch­land nicht ein­ge­tra­ge­nen Limi­ted ent­spricht nicht der Haf­tung bei einer noch nicht ein­ge­tra­ge­nen GmbH.
Beginn und Ende der Unter­neh­mer­ei­gen­schaft einer Kapi­tal­ge­sell­schaft — und damit deren Recht zum Vor­steu­er­ab­zug — sind unab­hän­gig von zivil­recht­li­chen Fra­gen.