Existenzgründer

Auch eine wesent­li­che Erwei­te­rung des bestehen­den Betriebs gilt bei der Bil­dung von Ans­parab­schrei­bun­gen als Exis­tenz­grün­dung.
Eine ver­ein­fach­te GmbH-Grün­dung wird nun wohl doch erst im nächs­ten Jahr oder sogar noch spä­ter Rea­li­tät.
Die Bun­des­re­gie­rung beab­sich­tigt, zum 1. Janu­ar 2006 das Min­dest­stamm­ka­pi­tal für eine GmbH von der­zeit 25.000 Euro auf 10.000 Euro her­ab­zu­set­zen.
Sehr zum Ver­druss von Steu­er­be­ra­tern und Unter­neh­mern ver­langt die Finanz­ver­wal­tung nun wie­der die Abga­be des For­mu­lars EÜR für 2005.
Ein Urteil des Bun­des­fi­nanz­hofs ermög­licht dem Finanz­amt nun, allein auf­grund lang­jäh­ri­ger Ver­lus­te Lieb­ha­be­rei zu unter­stel­len.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat nach über 15 Jah­ren sei­ne Recht­spre­chung geän­dert: Jetzt kön­nen nicht nur Ent­wick­ler von Sys­tem­soft­ware Frei­be­ruf­ler sein, son­dern auch Ent­wick­ler von Anwen­dungs­soft­ware.
Die für eine Ans­parab­schrei­bung erfor­der­li­che Rück­la­ge müs­sen Sie für jede geplan­te Inves­ti­ti­on ein­zeln bil­den — eine Sam­mel­rück­la­ge ist gemäß der Recht­spre­chung des Bun­des­fi­nanz­hofs nicht zuläs­sig.
Die bis­he­ri­ge Inves­ti­ti­ons­för­de­rung durch das Inves­ti­ti­ons­zu­la­gen­ge­setz 1999 ist aus­ge­lau­fen. Jetzt gilt das Inves­ti­ti­ons­zu­la­gen­ge­setz 2005, das gegen­über sei­nem Vor­gän­ger eini­ge wich­ti­ge Ände­run­gen ent­hält.
Die Son­der­re­ge­lung bei der Ist-Ver­steue­rung für die neu­en Bun­des­län­der wur­de um zwei Jah­re bis Ende 2006 ver­län­gert.
Für 2004 ver­zich­tet die Steu­er­ver­wal­tung auf die Abga­be des For­mu­lars EÜR bei Unter­neh­men, die mit der Ein­nah­me-Über­schuss-Rech­nung arbei­ten.