Existenzgründer
Die Erforderlichkeit eines in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetriebs hängt von der Art und dem Umfang eines Unternehmens ab.
Für ein Wirtschaftsgut, dass Ihnen Ihr früherer Arbeitgeber beim Ausscheiden zu einem verbilligten Kaufpreis überlässt, und das Sie in einen neuen Betrieb einbringen, können Sie außer dem Kaufpreis noch weiteren Anschaffungsaufwand steuerlich geltend machen.
Mit der Ansparrücklage können Existenzgründer ihre Steuerlast in der Anfangsphase reduzieren. Auch Kapitalgesellschaften kommen dafür in Frage.
Existenzgründer sollten sich auch dann über eine Berufshaftpflichtversicherung Gedanken machen, wenn sie sich für eine GmbH als Rechtsform entschieden haben.
Die Rechtsform der GbR ermöglicht eine gemeinsame Betätigung auf nahezu allen Gebieten und eignet sich für kleinere Gewerbetreibende genauso wie für Handwerker und Freiberufler.
Als Kleinunternehmer können Sie von der Deutschen Ausgleichsbank per Kredit Startgeld erhalten.
Wenn Sie einen Betrieb übernehmen wollen, sollten Sie sich vorher im Hinblick auf eventuelle Haftungsrisiken wie bestehende Betriebsschulden und Betriebssteuern informieren.
Eine unternehmerische Tätigkeit kann schon beginnen, wer nach der Aufforderung eines späteren Auftraggebers ein Angebot für eine Lieferung oder eine sonstige Leistung gegen Entgelt abgibt.
Mit dem Steuersenkungsgesetz 2000 wurde auch die Ansparrücklage gekürzt.
Der Marketingpreis des Deutschen Handwerks wurde vergeben, und die Gewinner könnten auch anderen Handwerkern als Anregung für einen eigenen Internetauftritt dienen.
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