Existenzgründer

Das @-Zeichen wird nicht als Bestand­teil eines Fir­men­na­mens für die Ein­tra­gung ins Han­dels­re­gis­ter akzep­tiert.
Bei der Aus­wahl eines Kre­di­tes soll­te nicht nur der Effek­tiv­zins eine Rol­le spie­len.
Bench­marks hel­fen Ihnen beim Errei­chen Ihrer unter­neh­me­ri­schen Zie­le.
Für Son­der- und Ans­parab­schrei­bun­gen bei Neu­grün­dun­gen hat der Bun­des­fi­nanz­hof eine neue Vor­ge­hens­wei­se geprägt.
Wer inves­tiert, der muss sich auch Gedan­ken dar­über machen, ob sich die Inves­ti­ti­on für das Unter­neh­men lohnt.
Eine ver­se­hent­li­che Ver­let­zung von Patent­rech­ten kann teu­er wer­den, aber durch Ver­si­che­run­gen kön­nen Sie sich schüt­zen.
Ein Exis­tenz­grün­der braucht auch Kun­den. Das Mit­tel dafür ist die Wer­bung.
Ein Exis­tenz­grün­der kann sich nur dann am Markt behaup­ten, wenn er die betrieb­li­chen Risi­ken in den Griff bekommt.
Mit Wir­kung vom 10.1.2001 wur­den die Zin­sen für alle neu zuge­sag­ten ERP-För­der­kre­di­te gesenkt.
Für Sie als Exis­tenz­grün­der soll­te auch die Offe­ne Han­dels­ge­sell­schaft (OHG) als Gesell­schafts­form in Betracht kom­men.