Existenzgründer

Als Exis­tenz­grün­der soll­ten Sie dar­auf ach­ten, die Ver­lust­vor­trä­ge bei der Gewer­be­steu­er nicht zu ver­lie­ren.
Wer nicht plant, der kann unlieb­sa­me Über­ra­schun­gen erle­ben. Wer­den die Abläu­fe in einem Unter­neh­men nicht lau­fend über­wacht, so kann der Betrieb leicht aus dem Ruder lau­fen.
Anspar­rück­la­gen kön­nen bereits vor dem Vor­han­den­sein eines Betrie­bes gebil­det wer­den.
Bei der Wahl­mög­lich­keit, ob Gegen­stän­de dem Betriebs- oder Pri­vat­ver­mö­gen zuge­ord­net wer­den sol­len, gilt es, die jewei­li­gen Vor­tei­le zu nut­zen.
Durch die Wahl eines abwei­chen­den Wirt­schafts­jah­res kön­nen Gewin­ne erst ein Jahr spä­ter ver­steu­ert wer­den.
Die Kon­struk­ti­on einer GbR mit beschränk­ter Haf­tung ist nicht zuläs­sig.