Personal, Arbeit und Soziales

In einem Son­die­rungs­pa­pier geben die vor­aus­sicht­li­chen künf­ti­gen Koali­ti­ons­part­ner einen ers­ten Ein­blick in ihre Plä­ne im Steu­er-, Sozi­al- und Arbeits­recht.
Die neu­en Pausch­be­trä­ge für Sach­ent­nah­men für das Jahr 2025 ste­hen fest und fal­len um rund 3 — 4 % höher aus als in 2024.
Neben der E-Rech­nung, der Grund­steu­er­re­form und höhe­ren Frei­be­trä­gen gibt es vie­le wei­te­re Ände­run­gen, auf die sich die Steu­er­zah­ler 2025 ein­stel­len müs­sen.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat die Pausch­be­trä­ge für Aus­lands­rei­se­kos­ten mit Wir­kung zum 1. Janu­ar 2025 an die Preis- und Kauf­kraft­ent­wick­lung in den ein­zel­nen Län­dern ange­passt.
Mit dem Steu­er­fort­ent­wick­lungs­ge­setz wird der Ein­kom­men­steu­er­ta­rif für 2025 und 2026 ange­passt und das Kin­der­geld erhöht.
Im Jahr 2025 stei­gen ledig­lich die Sach­be­zugs­wer­te für Mahl­zei­ten spür­bar, wäh­rend der Wert für eine freie Unter­kunft nur sehr gering­fü­gig ansteigt.
Hohe Lohn­ab­schlüs­se im ver­gan­ge­nen Jahr füh­ren dazu, dass die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­zen in 2025 um rund 6,5 % stei­gen.
Nach zahl­rei­chen Anpas­sun­gen wäh­rend des Gesetz­ge­bungs­ver­fah­rens ist das Jah­res­steu­er­ge­setz 2024 nun ver­ab­schie­det und bringt neben einer Neu­re­ge­lung der umsatz­steu­er­li­chen Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung vie­le wei­te­re Ände­run­gen im Steu­er­recht.
Die nach­träg­li­che Anhe­bung des steu­er­frei­en Exis­tenz­mi­ni­mums und des Kin­der­frei­be­trags für 2024 ist beschlos­sen und kann damit noch bei der Lohn­ab­rech­nung für Dezem­ber 2024 berück­sich­tigt wer­den.
Eine grenz­über­schrei­ten­de Tätig­keit im Home­of­fice kann im Ein­zel­fall zu unge­woll­ten steu­er­li­chen Fol­gen füh­ren, wes­halb die OECD an einer Reform der zwi­schen­staat­li­chen Rege­lun­gen in den nächs­ten Jah­ren arbei­tet.