Personal, Arbeit und Soziales

Im Koali­ti­ons­ver­trag hat die Regie­rungs­ko­ali­ti­on ihre Plä­ne im Steu­er-, Sozi­al- und Arbeits­recht deut­lich kon­kre­ti­siert.
Ver­ein­ba­ren Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer ab 2025 eine Lohn­er­hö­hung, um die bis Ende 2024 in Teil­be­trä­gen gezahl­te steu­er­freie Infla­ti­ons­aus­gleichs­prä­mie als Ein­kom­mens­kom­po­nen­ten zu erset­zen, führt dies nicht zu deren rück­wir­ken­der Behand­lung als steu­er­pflich­ti­ger Lohn­be­stand­teil.
In einem Son­die­rungs­pa­pier geben die vor­aus­sicht­li­chen künf­ti­gen Koali­ti­ons­part­ner einen ers­ten Ein­blick in ihre Plä­ne im Steu­er-, Sozi­al- und Arbeits­recht.
Die neu­en Pausch­be­trä­ge für Sach­ent­nah­men für das Jahr 2025 ste­hen fest und fal­len um rund 3 — 4 % höher aus als in 2024.
Neben der E-Rech­nung, der Grund­steu­er­re­form und höhe­ren Frei­be­trä­gen gibt es vie­le wei­te­re Ände­run­gen, auf die sich die Steu­er­zah­ler 2025 ein­stel­len müs­sen.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat die Pausch­be­trä­ge für Aus­lands­rei­se­kos­ten mit Wir­kung zum 1. Janu­ar 2025 an die Preis- und Kauf­kraft­ent­wick­lung in den ein­zel­nen Län­dern ange­passt.
Mit dem Steu­er­fort­ent­wick­lungs­ge­setz wird der Ein­kom­men­steu­er­ta­rif für 2025 und 2026 ange­passt und das Kin­der­geld erhöht.
Im Jahr 2025 stei­gen ledig­lich die Sach­be­zugs­wer­te für Mahl­zei­ten spür­bar, wäh­rend der Wert für eine freie Unter­kunft nur sehr gering­fü­gig ansteigt.
Hohe Lohn­ab­schlüs­se im ver­gan­ge­nen Jahr füh­ren dazu, dass die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­zen in 2025 um rund 6,5 % stei­gen.
Nach zahl­rei­chen Anpas­sun­gen wäh­rend des Gesetz­ge­bungs­ver­fah­rens ist das Jah­res­steu­er­ge­setz 2024 nun ver­ab­schie­det und bringt neben einer Neu­re­ge­lung der umsatz­steu­er­li­chen Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung vie­le wei­te­re Ände­run­gen im Steu­er­recht.