Personal, Arbeit und Soziales

Die Steu­er­pau­scha­lie­rung für Sach­zu­wen­dun­gen kann nach einem Urteil des Bun­des­fi­nanz­hofs jeder­zeit rück­gän­gig gemacht wer­den.
Für die Ermitt­lung der Kir­chen­steu­er auf pau­scha­le Lohn- oder Ein­kom­men­steu­er gibt es die Wahl zwi­schen einem indi­vi­du­el­len Nach­weis und einem ver­ein­fach­ten Ver­fah­ren.
Zum Jah­res­wech­sel tre­ten befris­te­te Ver­güns­ti­gun­gen für Elek­tro- und Hybrid­fahr­zeu­ge in Kraft. Zudem wird die Befrei­ung von der Kfz-Steu­er auf zehn Jah­re ver­län­gert.
Die Anwen­dung des Rabatt­frei­be­trags ist nicht auf die Dau­er der akti­ven Berufs­tä­tig­keit beschränkt son­dern kommt auf für Leis­tun­gen im Ruhe­stand in Fra­ge.
Bei den Sach­be­zugs­wer­ten ändern sich im nächs­ten Jahr vor­aus­sicht­lich nur die Wer­te für Mahl­zei­ten.
Für eini­ge Län­der haben sich die Kauf­kraft­zu­schlä­ge geän­dert, die Arbeit­ge­ber ihren Arbeit­neh­mern im Aus­land steu­er­frei zah­len kön­nen.
Ein neu­es Büro­kra­tie­ent­las­tungs­ge­setz soll die deut­sche Wirt­schaft ab 2017 von unnö­ti­gem Papier­krieg befrei­en.
Liegt der ver­trag­lich ver­ein­bar­te Grund­lohn unter dem Min­dest­lohn, sind Zuschlä­ge in der Regel auf Basis die­ses Grund­lohns zu berech­nen. Eine Aus­nah­me gilt nur bei Nacht­ar­beits­zu­schlä­gen.
Die Min­dest­lohn­kom­mis­si­on hat sich nach aktu­el­len Berich­ten auf eine Erhö­hung des Min­dest­lohns zum 1. Janu­ar 2017 um 0,34 Euro pro Stun­de geei­nigt.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat eini­ge durch die Recht­spre­chung ent­stan­de­ne Zwei­fels­fra­gen zur steu­er­li­chen Behand­lung von Ent­las­sungs­ent­schä­di­gun­gen beant­wor­tet.