Personal, Arbeit und Soziales

Ob eine Ver­an­stal­tung ganz über­wie­gend im Inter­es­se des Unter­neh­mens liegt oder eine lohn­steu­er­pflich­ti­ge Betriebs­ver­an­stal­tung ist, hängt ent­schei­dend davon ab, ob dar­an weit über­wie­gend exter­ne Gäs­te teil­neh­men.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat die Ver­ein­fa­chungs­re­ge­lung für den Lohn­steu­er­ab­zug bei ver­schie­de­nen Lohn­ar­ten bis Ende 2016 ver­län­gert.
Eine Lea­sing-Son­der­zah­lung zu Ver­trags­be­ginn ist auch dann nur zeit­an­tei­lig bei der Fahr­ten­buch­me­tho­de zu berück­sich­ti­gen, wenn ab dem Fol­ge­jahr die 1 %-Rege­lung ange­wandt wird.
Wäh­rend der Sach­be­zugs­wert für eine freie Unter­kunft unver­än­dert bleibt, erhö­hen sich die Sach­be­zugs­wer­te für freie oder ver­bil­lig­te Mahl­zei­ten um rund 3 %.
Die gute Kon­junk­tur und deut­li­che Lohn­stei­ge­run­gen sor­gen für eine spür­ba­re Erhö­hung der Bei­trags­be­mes­sungs­gren­zen für 2016.
Zum Jah­res­wech­sel haben sich die Pausch­be­trä­ge für Ver­pfle­gungs­mehr­auf­wen­dun­gen und Über­nach­tungs­kos­ten für Aus­lands­rei­sen bei eini­gen Län­dern geän­dert.
Die Lis­te der Steu­er­än­de­run­gen zum Jah­res­wech­sel fällt dies­mal über­schau­bar aus. Inter­es­sant für Unter­neh­mer sind vor allem die Ände­run­gen beim Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag.
Geht es nach dem Nie­der­säch­si­schen Finanz­ge­richt, kön­nen Unter­neh­men die Pau­schal­ver­steue­rung von Geschen­ken und Sach­zu­wen­dun­gen jeder­zeit rück­gän­gig machen, solan­ge die Steu­er noch nicht bestands­kräf­tig ist.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat sei­ne Ver­wal­tungs­an­wei­sung zur Pau­schal­ver­steue­rung von Geschen­ken und Sach­zu­wen­dun­gen an die neue Recht­spre­chung ange­passt.
Der geld­wer­te Vor­teil aus Job-Tickets, die län­ger als einen Monat gül­tig sind, fließt unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen monat­lich zu, womit die Sach­be­zugs­frei­gren­ze zur Anwen­dung kom­men kann.