Personal, Arbeit und Soziales

Die für 2015 rück­wir­kend erhöh­ten Steu­er­frei­be­trä­ge wer­den wei­test­ge­hend beim Lohn­steu­er­ab­zug für Dezem­ber 2015 für das gan­ze Jahr berück­sich­tigt.
Erneut gibt es einen Soft­ware­feh­ler beim Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern, der für eine noch unbe­kann­te Zahl an Arbeit­neh­mern eine fal­sche Steu­er­klas­se zur Fol­ge hat.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat die Rege­lun­gen zur steu­er­li­chen Behand­lung von Arbeit­ge­ber­dar­le­hen aktua­li­siert.
Ein Soft­ware­feh­ler bei der Finanz­ver­wal­tung hat für rund 30.000 Arbeit­neh­mer im Juli zu deut­lich höhe­ren Lohn­steu­er­ab­zü­gen geführt. Der Feh­ler wird erst für die Sep­tem­ber-Lohn­ab­rech­nung in allen Fäl­len zuver­läs­sig beho­ben sein.
Seit dem 1. August 2015 gel­ten zwei Erleich­te­run­gen bei der Auf­zeich­nungs­pflicht für die Arbeits­zeit beim Min­dest­lohn.
Durch ein büro­kra­ti­sches Ver­se­hen im Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren gibt es eine neue Mel­de­pflicht in der Sozi­al­ver­si­che­rung bei einem Fili­al­wech­sel eines Arbeit­neh­mers.
Nach­dem die Mini­job­zen­tra­le kurz­fris­tig die Umla­ge­sät­ze erhöht hat, fal­len ab Sep­tem­ber gering­fü­gig höhe­re Lohn­ne­ben­kos­ten an, die beim Bei­trags­nach­weis zu berück­sich­ti­gen sind.
In bestimm­ten Fäl­len soll die Pflicht zur Erfas­sung der geleis­te­ten Arbeits­stun­den gelo­ckert wer­den — aller­dings nur in bestimm­ten Bran­chen. Auch bei der Auf­trag­ge­ber­haf­tung ist Bes­se­rung in Sicht.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um beant­wor­tet Fra­gen zum Rei­se­kos­ten­recht und stellt klar, dass Knab­be­rei­en im Flug­zeug oder Zug nicht zu einer Kür­zung der Ver­pfle­gungs­pau­scha­le füh­ren.
Das Gesetz für die not­wen­di­ge Erhö­hung von Grund- und Kin­der­frei­be­trag ist kurz­fris­tig um den Abbau der kal­ten Pro­gres­si­on ergänzt und vom Bun­des­rat ver­ab­schie­det wor­den.