Personal, Arbeit und Soziales

Die zum 1. Janu­ar 2017 anste­hen­de erst­ma­li­ge Erhö­hung des Min­dest­lohns wird vor­aus­sicht­lich nied­ri­ger aus­fal­len als zunächst erwar­tet.
Zum Gesetz zur Moder­ni­sie­rung des Besteue­rungs­ver­fah­rens liegt jetzt eine Stel­lung­nah­me des Bun­des­rats mit ver­schie­de­nen Ände­rungs­wün­schen vor.
Dass die Tätig­keit ange­stell­ter Kli­nik­ärz­te in der Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Kran­ken­hau­ses mit­ver­si­chert ist, hält der Bun­des­fi­nanz­hof nicht für steu­er­pflich­ti­gen Arbeits­lohn.
Ob eine Ver­an­stal­tung ganz über­wie­gend im Inter­es­se des Unter­neh­mens liegt oder eine lohn­steu­er­pflich­ti­ge Betriebs­ver­an­stal­tung ist, hängt ent­schei­dend davon ab, ob dar­an weit über­wie­gend exter­ne Gäs­te teil­neh­men.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat die Ver­ein­fa­chungs­re­ge­lung für den Lohn­steu­er­ab­zug bei ver­schie­de­nen Lohn­ar­ten bis Ende 2016 ver­län­gert.
Eine Lea­sing-Son­der­zah­lung zu Ver­trags­be­ginn ist auch dann nur zeit­an­tei­lig bei der Fahr­ten­buch­me­tho­de zu berück­sich­ti­gen, wenn ab dem Fol­ge­jahr die 1 %-Rege­lung ange­wandt wird.
Wäh­rend der Sach­be­zugs­wert für eine freie Unter­kunft unver­än­dert bleibt, erhö­hen sich die Sach­be­zugs­wer­te für freie oder ver­bil­lig­te Mahl­zei­ten um rund 3 %.
Die gute Kon­junk­tur und deut­li­che Lohn­stei­ge­run­gen sor­gen für eine spür­ba­re Erhö­hung der Bei­trags­be­mes­sungs­gren­zen für 2016.
Zum Jah­res­wech­sel haben sich die Pausch­be­trä­ge für Ver­pfle­gungs­mehr­auf­wen­dun­gen und Über­nach­tungs­kos­ten für Aus­lands­rei­sen bei eini­gen Län­dern geän­dert.
Die Lis­te der Steu­er­än­de­run­gen zum Jah­res­wech­sel fällt dies­mal über­schau­bar aus. Inter­es­sant für Unter­neh­mer sind vor allem die Ände­run­gen beim Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag.