Personal, Arbeit und Soziales

Auf­grund der guten Kon­junk­tur stei­gen die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­zen und ande­re Grenz­wer­te der Sozi­al­ver­si­che­rung zum Jah­res­wech­sel um 2 bis 3 %.
Für den geld­wer­ten Vor­teil bei Betriebs­ver­an­stal­tun­gen gel­ten ab dem 1. Janu­ar 2015 neue Regeln.
Mit dem Inkraft­tre­ten des Min­dest­lohn­ge­set­zes kom­men auf Arbeit­ge­ber ab 2015 neue Auf­zeich­nungs­pflich­ten zu.
Im neu­en Jahr ändern sich nur die Sach­be­zugs­wer­te für eine freie Unter­kunft, wäh­rend die Wer­te für Ver­pfle­gung wegen der nied­ri­gen Infla­ti­on unver­än­dert blei­ben.
Neben der Ein­füh­rung des Min­dest­lohns müs­sen sich Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer zum Jah­res­wech­sel noch auf zahl­rei­che wei­te­re Ände­run­gen ein­stel­len.
In der Anhö­rung zum Zoll­ko­de­xan­pas­sungs­ge­setz gab es ein­hel­li­ge Kri­tik an den geplan­ten Ände­run­gen bei der Besteue­rung von Betriebs­ver­an­stal­tun­gen.
Mit dem Inkraft­tre­ten des Min­dest­lohn­ge­set­zes kom­men auf Arbeit­ge­ber ab 2015 neue Auf­zeich­nungs­pflich­ten zu.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat jetzt ver­schie­de­ne Details zur Ein­füh­rung der Lohn­steu­er-Nach­schau gere­gelt.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat die Ver­wal­tungs­an­wei­sung zur Rei­se­kos­ten­re­form über­ar­bei­tet und ergänzt.
Der Regie­rungs­ent­wurf für das inof­fi­zi­el­le Jah­res­steu­er­ge­setz 2015 in Form des Zoll­ko­de­xan­pas­sungs­ge­set­zes liegt jetzt vor.