Personal, Arbeit und Soziales

Aus einem Anpas­sungs­ge­setz mit pri­mär redak­tio­nel­lem Cha­rak­ter ist kurz vor der Ver­ab­schie­dung ein ech­tes Steu­er­än­de­rungs­ge­setz gewor­den.
Bei der Berech­nung des geld­wer­ten Vor­teils mit der Fahr­ten­buch­me­tho­de ist eine Lea­sing-Son­der­zah­lung nur zeit­an­tei­lig zu berück­sich­ti­gen.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat die Vor­ga­be der Finanz­ver­wal­tung bestä­tigt, dass ein Wech­sel zur Fahr­ten­buch­me­tho­de im lau­fen­den Jahr nicht mög­lich ist.
Ab 1. Juli 2014 müs­sen Arbeit­ge­ber Befrei­ungs­an­trä­ge von der Ren­ten­ver­si­che­rungs­pflicht zwin­gend inner­halb von sechs Wochen bei der Mini­job-Zen­tra­le mel­den.
Das Bun­des­land Sach­sen hat vor­ge­schla­gen, die alte Fäl­lig­keit der Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge im Fol­ge­mo­nat wie­der her­zu­stel­len.
Die Län­der haben jetzt einen neu­en Ent­wurf für das bereits seit län­ge­rem geplan­te Steu­er­ver­ein­fa­chungs­ge­setz vor­ge­legt.
Mit zusätz­li­chen Betriebs­prü­fern und regel­mä­ßi­gen Betriebs­prü­fun­gen soll die Kon­trol­le der Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be aus­ge­wei­tet wer­den.
Wer frei­wil­lig in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung ver­si­chert ist und einen Mini­job aus­übt, muss aus dem Mini­job-Lohn den Bei­trag zur gesetz­li­chen Pfle­ge­ver­si­che­rung zah­len.
Für eini­ge Län­der haben sich die Kauf­kraft­zu­schlä­ge geän­dert, die Arbeit­ge­ber ihren Arbeit­neh­mern im Aus­land steu­er­frei zah­len kön­nen.
Das Finanz­amt darf nicht für pri­vat ver­an­lass­te Zuwen­dun­gen an Geschäfts­freun­de oder Mit­ar­bei­ter eine Steu­er­pau­scha­lie­rung ein­for­dern.