Personal, Arbeit und Soziales

Ob die Rabat­te, die Arbeit­neh­mer von Drit­ten erhal­ten, zum Arbeits­lohn gehö­ren oder nicht, erklärt das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um in einem neu­en Schrei­ben.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat die bei­den arbeit­neh­mer­freund­li­chen Urtei­le zur Besteue­rung von Betriebs­ver­an­stal­tun­gen jetzt ver­öf­fent­li­chen las­sen, womit die­se zumin­dest bis Ende 2014 anwend­bar sind.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat sich zur ertrag­steu­er­li­chen Beur­tei­lung von Fahr­ten zwi­schen Woh­nung und Betriebs­stät­te sowie von Rei­se­kos­ten geäu­ßert.
Mit dem Inkraft­tre­ten des Min­dest­lohn­ge­set­zes kom­men auf Arbeit­ge­ber ab 2015 neue Auf­zeich­nungs­pflich­ten zu.
Für den geld­wer­ten Vor­teil bei Betriebs­ver­an­stal­tun­gen gel­ten ab dem 1. Janu­ar 2015 neue Regeln.
Auf­grund der guten Kon­junk­tur stei­gen die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­zen und ande­re Grenz­wer­te der Sozi­al­ver­si­che­rung zum Jah­res­wech­sel um 2 bis 3 %.
Im neu­en Jahr ändern sich nur die Sach­be­zugs­wer­te für eine freie Unter­kunft, wäh­rend die Wer­te für Ver­pfle­gung wegen der nied­ri­gen Infla­ti­on unver­än­dert blei­ben.
Neben der Ein­füh­rung des Min­dest­lohns müs­sen sich Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer zum Jah­res­wech­sel noch auf zahl­rei­che wei­te­re Ände­run­gen ein­stel­len.
In der Anhö­rung zum Zoll­ko­de­xan­pas­sungs­ge­setz gab es ein­hel­li­ge Kri­tik an den geplan­ten Ände­run­gen bei der Besteue­rung von Betriebs­ver­an­stal­tun­gen.
Mit dem Inkraft­tre­ten des Min­dest­lohn­ge­set­zes kom­men auf Arbeit­ge­ber ab 2015 neue Auf­zeich­nungs­pflich­ten zu.