Personal, Arbeit und Soziales

Neben der Ein­füh­rung des Min­dest­lohns müs­sen sich Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer zum Jah­res­wech­sel noch auf zahl­rei­che wei­te­re Ände­run­gen ein­stel­len.
In der Anhö­rung zum Zoll­ko­de­xan­pas­sungs­ge­setz gab es ein­hel­li­ge Kri­tik an den geplan­ten Ände­run­gen bei der Besteue­rung von Betriebs­ver­an­stal­tun­gen.
Mit dem Inkraft­tre­ten des Min­dest­lohn­ge­set­zes kom­men auf Arbeit­ge­ber ab 2015 neue Auf­zeich­nungs­pflich­ten zu.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat jetzt ver­schie­de­ne Details zur Ein­füh­rung der Lohn­steu­er-Nach­schau gere­gelt.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat die Ver­wal­tungs­an­wei­sung zur Rei­se­kos­ten­re­form über­ar­bei­tet und ergänzt.
Der Regie­rungs­ent­wurf für das inof­fi­zi­el­le Jah­res­steu­er­ge­setz 2015 in Form des Zoll­ko­de­xan­pas­sungs­ge­set­zes liegt jetzt vor.
Immer noch for­dern vie­le Arbeit­ge­ber mit ver­al­te­ten Stan­dard­an­schrei­ben die Lohn­steu­er­kar­te von Berufs­an­fän­gern und Azu­bis an.
Aus einem Anpas­sungs­ge­setz mit pri­mär redak­tio­nel­lem Cha­rak­ter ist kurz vor der Ver­ab­schie­dung ein ech­tes Steu­er­än­de­rungs­ge­setz gewor­den.
Bei der Berech­nung des geld­wer­ten Vor­teils mit der Fahr­ten­buch­me­tho­de ist eine Lea­sing-Son­der­zah­lung nur zeit­an­tei­lig zu berück­sich­ti­gen.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat die Vor­ga­be der Finanz­ver­wal­tung bestä­tigt, dass ein Wech­sel zur Fahr­ten­buch­me­tho­de im lau­fen­den Jahr nicht mög­lich ist.