Personal, Arbeit und Soziales

Neben kür­ze­ren Min­dest­ab­we­sen­heits­zei­ten gibt es für Ver­pfle­gungs­mehr­auf­wen­dun­gen künf­tig nur noch zwei Stu­fen.
Mit der Ände­rung beim Tätig­keits­stät­ten­be­griff sind auch geän­der­te Regeln bei Fahrt­kos­ten zu beach­ten, ins­be­son­de­re bei der Ent­fer­nungs­pau­scha­le.
Im Rei­se­kos­ten­recht ersetzt ab 2014 die ers­te Tätig­keits­stät­te den Begriff der regel­mä­ßi­gen Arbeits­stät­te.
Bei­trä­ge für Zusatz­ver­si­che­run­gen, die der Arbeit­ge­ber über­nimmt, sind regu­lä­rer Arbeits­lohn und fal­len damit nicht unter die Frei­gren­ze für Sach­be­zü­ge von 44 Euro im Monat.
Im nächs­ten Jahr steigt die Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be um 1,1 % und ist dann so hoch wie seit sie­ben Jah­ren nicht mehr.
In meh­re­ren Urtei­len hat der Bun­des­fi­nanz­hof sei­ne Recht­spre­chung zur 1 %-Rege­lung kor­ri­giert und prä­zi­siert.
Den Arbeit­ge­bern, die noch nicht auf das ELS­tAM-Ver­fah­ren umge­stellt haben, blei­ben dafür nur noch weni­ge Wochen Zeit.
Durch eine bereits in Kraft getre­te­ne Ände­rung im Umsatz­steu­er­recht sind Dienst­wa­gen für Mit­ar­bei­ter mit Wohn­sitz im Aus­land jetzt mit mehr steu­er­li­chem Ver­wal­tungs­auf­wand ver­bun­den.
Nach­dem die not­wen­di­gen Geset­zes­än­de­run­gen nun ver­spä­tet in Kraft getre­ten sind, hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um das ELS­tAM-Ein­füh­rungs­schrei­ben in der End­fas­sung ver­öf­fent­licht.
Im Amts­hil­fe­richt­li­nie-Umset­zungs­ge­setz sind ver­schie­de­ne Ände­run­gen ent­hal­ten, die in ers­ter Linie Ver­wal­tungs­pro­zes­se ändern oder für die Steu­er­zah­ler nur zu mini­ma­len Anpas­sun­gen füh­ren.