Personal, Arbeit und Soziales

Nun kön­nen Steu­er­an­mel­dun­gen und ande­re ELS­TER-Mel­dun­gen doch noch bis zum 31. August auch ohne Zer­ti­fi­kat an die Finanz­ver­wal­tung über­mit­telt wer­den.
Nach dem der Streit um das Jah­res­steu­er­ge­setz 2013 zwi­schen Regie­rung und Oppo­si­ti­on Mit­te Dezem­ber im Eklat geen­det ist, ist die Zukunft des Geset­zes unsi­che­rer denn je.
In die­sem Jahr müs­sen die Arbeit­ge­ber den Lohn­steu­er­ab­zug auf das ELS­tAM-Ver­fah­ren umstel­len, kön­nen aber bis zur Umstel­lung wei­ter das Papier­ver­fah­ren anwen­den.
Für eini­ge Län­der haben sich die Kauf­kraft­zu­schlä­ge geän­dert, die Arbeit­ge­ber ihren Arbeit­neh­mern im Aus­land steu­er­frei zah­len kön­nen.
Die Län­der haben jetzt einen Ent­wurf für das bereits seit län­ge­rem geplan­te Steu­er­ver­ein­fa­chungs­ge­setz vor­ge­legt.
Die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­zen und ande­re Eck­wer­te der Sozi­al­ver­si­che­rung sind zum 1. Janu­ar 2013 wie jedes Jahr an die Lohn­ent­wick­lung ange­passt wor­den.
Die Sach­be­zugs­wer­te für freie Mahl­zei­ten oder die Über­las­sung einer frei­en Unter­kunft wer­den wie jedes Jahr an die all­ge­mei­ne Preis­ent­wick­lung ange­passt.
Für ver­schie­de­ne Län­der sind zum Jah­res­wech­sel die Pausch­be­trä­ge für Über­nach­tungs­kos­ten und Ver­pfle­gungs­mehr­auf­wen­dun­gen aktua­li­siert wor­den.
Nur die Anhe­bung des steu­er­frei­en Exis­tenz­mi­ni­mums zum 1. Janu­ar 2013 ist bereits beschlos­sen. Mit allen ande­ren zum Jah­res­wech­sel geplan­ten Ände­run­gen im Steu­er­recht muss sich das Par­la­ment im neu­en Jahr noch ein­mal befas­sen.
Ein neu­es Gesetz bringt neben einer Haf­tungs­be­schrän­kung für ehren­amt­li­che Ver­eins­mit­glie­der Ände­run­gen im Steu­er­recht, ins­be­son­de­re die Erhö­hung der Übungs­lei­ter­pau­scha­le.