Personal, Arbeit und Soziales

Auf das neu­es­te Jahr­hun­dert­hoch­was­ser haben der Fis­kus, die Kran­ken­kas­sen und ande­re Insti­tu­tio­nen mit zahl­rei­chen Hilfs­maß­nah­men und Erleich­te­run­gen für die Betrof­fe­nen reagiert.
Ein neu­es Schrei­ben des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums erklärt, wie die Kos­ten­be­tei­li­gung eines Mit­ar­bei­ters für die Pri­vat­nut­zung des Dienst­wa­gens steu­er­lich zu behan­deln ist.
Daten­über­mitt­lun­gen ohne Zer­ti­fi­kat akzep­tiert die Finanz­ver­wal­tung nur noch bis zum 31. August 2013.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um akzep­tiert die Urtei­le des Bun­des­fi­nanz­hofs zur Bewer­tung von Sach­be­zü­gen und erklärt, wie Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer jetzt vor­ge­hen müs­sen.
Bei der Lohn­steu­er­pau­scha­lie­rung kön­nen Arbeit­ge­ber für die Berech­nung der Kir­chen­steu­er zwi­schen einem Ein­zel­nach­weis und einer Ver­ein­fa­chungs­re­ge­lung wäh­len.
Das Finanz­amt darf Mit­ar­bei­ter­ra­bat­te bei Lie­fe­ran­ten nur unter ganz bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen als steu­er­pflich­ti­gen Arbeits­lohn wer­ten.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat die Finanz­äm­ter ange­wie­sen, ein unan­ge­neh­mes Urteil des Bun­des­fi­nanz­hofs zur Steu­er­frei­heit von Zusatz­leis­tun­gen zum Arbeits­lohn nicht anzu­wen­den.
Weil der­zeit ELS­tAM-Anmel­dun­gen von Arbeit­neh­mern unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen abge­lehnt wer­den, erklärt das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um, wie in die­sen Fäl­len zu ver­fah­ren ist.
Wenn die Beher­ber­gung von Arbeit­neh­mern nur kurz­fris­tig ange­legt ist, fällt auf den geld­wer­ten Vor­teil oder das Ent­gelt zusätz­lich Umsatz­steu­er an, meint das Finanz­ge­richt Baden-Würt­tem­berg.
Bei Ehe­gat­ten-Arbeits­ver­hält­nis­sen schaut das Finanz­amt ger­ne mal genau­er hin und kann die Aner­ken­nung des Arbeits­ver­hält­nis­ses ver­wei­gern, wenn das Arbeits­ver­hält­nis nicht fremd­üb­lich aus­ge­stal­tet ist.