Personal, Arbeit und Soziales

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um akzep­tiert die Urtei­le des Bun­des­fi­nanz­hofs zur Bewer­tung von Sach­be­zü­gen und erklärt, wie Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer jetzt vor­ge­hen müs­sen.
Das Finanz­amt darf Mit­ar­bei­ter­ra­bat­te bei Lie­fe­ran­ten nur unter ganz bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen als steu­er­pflich­ti­gen Arbeits­lohn wer­ten.
Bei der Lohn­steu­er­pau­scha­lie­rung kön­nen Arbeit­ge­ber für die Berech­nung der Kir­chen­steu­er zwi­schen einem Ein­zel­nach­weis und einer Ver­ein­fa­chungs­re­ge­lung wäh­len.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat die Finanz­äm­ter ange­wie­sen, ein unan­ge­neh­mes Urteil des Bun­des­fi­nanz­hofs zur Steu­er­frei­heit von Zusatz­leis­tun­gen zum Arbeits­lohn nicht anzu­wen­den.
Weil der­zeit ELS­tAM-Anmel­dun­gen von Arbeit­neh­mern unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen abge­lehnt wer­den, erklärt das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um, wie in die­sen Fäl­len zu ver­fah­ren ist.
Wenn die Beher­ber­gung von Arbeit­neh­mern nur kurz­fris­tig ange­legt ist, fällt auf den geld­wer­ten Vor­teil oder das Ent­gelt zusätz­lich Umsatz­steu­er an, meint das Finanz­ge­richt Baden-Würt­tem­berg.
Bei Ehe­gat­ten-Arbeits­ver­hält­nis­sen schaut das Finanz­amt ger­ne mal genau­er hin und kann die Aner­ken­nung des Arbeits­ver­hält­nis­ses ver­wei­gern, wenn das Arbeits­ver­hält­nis nicht fremd­üb­lich aus­ge­stal­tet ist.
Dass auch für bil­li­ge Gebraucht­wa­gen der geld­wer­te Vor­teil nach dem Brut­to­lis­ten­preis des Neu­wa­gens berech­net wird, hält der Bun­des­fi­nanz­hof für ver­fas­sungs­ge­mäß
Ein gleich­wer­ti­ges Auto im Pri­vat­ver­mö­gen ent­kraf­tet den Anscheins­be­weis, der sonst für eine Pri­vat­nut­zung betrieb­li­cher Pkw und damit für die Anwen­dung der 1 %-Rege­lung spricht.
Nach dem Schei­tern des ursprüng­li­chen Gesetz­ent­wurfs gibt es jetzt zwei neue Gesetz­ent­wür­fe für ein mög­li­ches Jah­res­steu­er­ge­setz 2013.