Personal, Arbeit und Soziales

Dass auch für bil­li­ge Gebraucht­wa­gen der geld­wer­te Vor­teil nach dem Brut­to­lis­ten­preis des Neu­wa­gens berech­net wird, hält der Bun­des­fi­nanz­hof für ver­fas­sungs­ge­mäß
Ein gleich­wer­ti­ges Auto im Pri­vat­ver­mö­gen ent­kraf­tet den Anscheins­be­weis, der sonst für eine Pri­vat­nut­zung betrieb­li­cher Pkw und damit für die Anwen­dung der 1 %-Rege­lung spricht.
Nach dem Schei­tern des ursprüng­li­chen Gesetz­ent­wurfs gibt es jetzt zwei neue Gesetz­ent­wür­fe für ein mög­li­ches Jah­res­steu­er­ge­setz 2013.
Wenn gewähr­te Akti­en­op­tio­nen nicht ein­fach aus­ge­übt, son­dern ander­wei­tig ver­wer­tet wer­den, rich­tet sich der steu­er­pflich­ti­ge Arbeits­lohn nach Zeit­punkt und Wert bei der Ver­wer­tung der Optio­nen.
Um den Arbeit­ge­bern den Umstieg auf ELS­tAM zu erleich­tern, hat die Finanz­ver­wal­tung jetzt Bro­schü­ren und Vide­os mit Schritt-für-Schritt-Anlei­tun­gen ver­öf­fent­licht.
Nach dem der Streit um das Jah­res­steu­er­ge­setz 2013 zwi­schen Regie­rung und Oppo­si­ti­on Mit­te Dezem­ber im Eklat geen­det ist, ist die Zukunft des Geset­zes unsi­che­rer denn je.
Nach der Ver­ab­schie­dung des Geset­zes zum Abbau der kal­ten Pro­gres­si­on wird der höhe­re Grund­frei­be­trag vor­aus­sicht­lich erst­mals in der Lohn­ab­rech­nung für April berück­sich­tigt wer­den.
Nun kön­nen Steu­er­an­mel­dun­gen und ande­re ELS­TER-Mel­dun­gen doch noch bis zum 31. August auch ohne Zer­ti­fi­kat an die Finanz­ver­wal­tung über­mit­telt wer­den.
In die­sem Jahr müs­sen die Arbeit­ge­ber den Lohn­steu­er­ab­zug auf das ELS­tAM-Ver­fah­ren umstel­len, kön­nen aber bis zur Umstel­lung wei­ter das Papier­ver­fah­ren anwen­den.
Für eini­ge Län­der haben sich die Kauf­kraft­zu­schlä­ge geän­dert, die Arbeit­ge­ber ihren Arbeit­neh­mern im Aus­land steu­er­frei zah­len kön­nen.