Personal, Arbeit und Soziales

Das Finanz­ge­richt Müns­ter teilt die Mei­nung der Finanz­ver­wal­tung, dass wäh­rend eines Kalen­der­jah­res nicht von der 1 %-Rege­lung zur Fahr­ten­buch­me­tho­de gewech­sel wer­den darf — wenn auch aus ande­rem Grund.
Spä­tes­tens ab dem 1. Janu­ar 2013 müs­sen alle Lohn­steu­er­an­mel­dun­gen und Mel­dun­gen im Zusam­men­hang mit der Umsatz­steu­er mit einer Signa­tur ver­se­hen an das Finanz­amt über­mit­telt wer­den.
In einer Ver­wal­tungs­an­wei­sung hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um jetzt fest­ge­legt, wann vom Arbeit­ge­ber über­nom­me­ne Stu­di­en­ge­büh­ren kein steu­er­pflich­ti­ger Lohn sind.
Die 700 Mil­lio­nen Daten­sät­ze, die wäh­rend der knapp zwei Jah­re dau­ern­den Lebens­zeit von ELENA gesam­melt wur­den, sind nun auch phy­si­ka­lisch gelöscht.
Eine rück­wir­ken­de Geset­zes­än­de­rung sorgt dafür, dass Arbeit­ge­ber ihren Arbeit­neh­mern nun auch Soft­ware, Smart­pho­nes und Tablet-PCs steu­er­frei über­las­sen kön­nen.
Im März hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um den Refe­ren­ten­ent­wurf für das Jah­res­steu­er­ge­setz 2013 vor­ge­legt.
Die Finanz­ver­wal­tung akzep­tiert die Recht­spre­chung des Bun­des­fi­nanz­hofs, dass ein Arbeit­neh­mer mit meh­re­ren Tätig­keits­stät­ten maxi­mal eine regel­mä­ßi­ge Arbeits­stät­te haben kann.
Bald dür­fen Arbeit­neh­mer auch Soft­ware, Tablets und ande­re Daten­ver­ar­bei­tungs­ge­rä­te ihres Arbeit­ge­bers steu­er­frei nut­zen.
Zukünf­tig soll bei Elek­tro­fahr­zeu­gen der Akku bei der Besteue­rung der pri­va­ten Nut­zung nicht mehr zum Lis­ten­preis gerech­net wer­den.
Die Über­las­sung eines Dienst­wa­gens für Fahr­ten von der Woh­nung zur Arbeits­stät­te ist noch kein Anscheins­be­weis für eine wei­ter­ge­hen­de Pri­vat­nut­zung.