Personal, Arbeit und Soziales

Zu dem umstrit­te­nen Daten­sam­mel­pro­jekt ELENA lie­gen jetzt zwei Gut­ach­ten mit gegen­sätz­li­chen Beur­tei­lun­gen vor.
Der Abzug von Wer­bung­kos­ten oder deren Erstat­tung durch den Arbeit­ge­ber eines an ein ver­bun­de­nes Unter­neh­men ent­stand­ten Arbeit­neh­mers hängt davon ab, ob ein eigen­stän­di­ger Arbeits­ver­trag mit dem auf­neh­men­den Unter­neh­men besteht.
Ab sofort kön­nen Arbeit­ge­ber die Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mern ihrer Arbeit­neh­mer für die Über­mitt­lung der Lohn­steu­er­be­schei­ni­gung 2010 im Els­te­rOn­line-Por­tal abru­fen.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat Vor­aus­set­zun­gen für die Anwen­dung der 1 %-Rege­lung fest­ge­legt und die Reich­wei­te des Anscheins­be­wei­ses ein­ge­schränkt.
Die Vor­ga­ben für die Ver­an­las­sung einer Mahl­zeit aus beson­de­rem Anlass durch den Arbeit­ge­ber wer­den wei­ter ver­ein­facht.
Weil die gemein­sa­me Mahl­zeit der Kin­der­gar­ten­er­zie­her mit ihren Schütz­lin­gen päd­ago­gi­schen Zwe­cken dient, zählt sie nicht als steu­er­pflich­ti­ger Arbeits­lohn.
Nach den Flug­aus­fäl­len im April und Mai müs­sen sich die betrof­fe­nen Pas­sa­gie­re und Fracht­kun­den nun mit den recht­li­chen Fol­gen aus­ein­an­der­set­zen.
Neben rei­nen Kor­rek­tur- und Repa­ra­tur­maß­nah­men ent­hält der Refe­ren­ten­ent­wurf des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums auch vie­le Ände­run­gen, die prak­ti­sche Bedeu­tung haben.
Nach dem Wachs­tums­be­schleu­ni­gungs­ge­setzt liegt jetzt das zwei­te gro­ße Steu­er­ge­setz die­ser Legis­la­tur­pe­ri­ode vor.
In beson­de­ren Fäl­len kann die Ver­pfle­gung der Arbeit­neh­mer im über­wie­gend eigen­be­trieb­li­chen Inter­es­se des Arbeit­ge­bers sein und ist damit kein steu­er­pflich­ti­ger Arbeits­lohn.