Personal, Arbeit und Soziales

Die Finanz­ver­wal­tung hat einen neu­en Stan­dard für die Daten­be­reit­stel­lung bei der Lohn­steu­er-Außen­prü­fung ent­wi­ckelt.
Über­ra­schend hat der Bun­des­rat bei­de aktu­el­len Steu­er­ge­set­ze mit Ver­ein­fa­chungs- und Erleich­te­rungs­re­ge­lun­gen abge­lehnt.
Ob die unter­schied­li­chen pau­scha­len Erstat­tungs­sät­ze für Dienst­rei­sen ver­fas­sungs­ge­mäß sind, muss jetzt das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt prü­fen.
Bei der Berech­nung des durch­schnitt­li­chen Zuwen­dungs­be­trags pro Arbeit­neh­mer blei­ben die Kos­ten für nicht teil­neh­men­de Arbeit­neh­mer unbe­rück­sich­tigt.
Das nächs­te Steu­er­än­de­rungs­ge­setz ist bereits in Arbeit, bringt aber nur Ände­run­gen im Detail und die noch aus­ste­hen­den Rege­lun­gen zum elek­tro­ni­schen Lohn­steu­er­ab­zug.
In meh­re­ren Fäl­len hat der Bun­des­fi­nanz­hof sei­ne Recht­spre­chung zum Sach­be­zug geän­dert und schafft damit neu­en Gestal­tungs­spiel­raum für die Zuwen­dung von Sach­be­zü­gen.
Der Zuschlag für die Pri­vat­nut­zung des Fir­men­wa­gens für Fahr­ten zwi­schen Woh­nung und Arbeits­stät­te wird nur für tat­säch­lich gefah­re­ne Stre­cken fäl­lig.
Weil auch eine Anru­fungs­aus­kunft als Ver­wal­tungs­akt gilt, ist unter ande­rem ein Ein­spruch gegen die Ankunft oder deren Wider­ruf mög­lich.
Nach­träg­li­che Ein- oder Umbau­ten am pri­vat genutz­ten Fir­men­wa­gen zäh­len nicht zur Bemes­sungs­grund­la­ge der 1 %-Rege­lung.
Ein Pro­gram­mier­feh­ler führt zu einem Ver­wirr­spiel um die Lohn­steu­er­be­schei­ni­gun­gen 2010 für frei­wil­lig Ver­si­cher­te in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung.