Personal, Arbeit und Soziales

Die neu­en Abrech­nungs­vor­schrif­ten im Beher­ber­gungs­ge­wer­be füh­ren zu einer Ände­rung der Rei­se­kos­ten­ab­rech­nung.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um reagiert auf das Urteil des Bun­des­fi­nanz­hofs zum Pkw-Kauf durch Arbeit­neh­mer.
Der Euro­päi­sche Gerichts­hof sieht im deut­schen Kün­di­gungs­recht einen Ver­stoß gegen das Dis­kri­mi­nie­rungs­ver­bot aus Alters­grün­den.
Auch wenn das Arbeits­ver­hält­nis zum Zeit­punkt der Zah­lung bereits been­det ist, gehört die Ver­gü­tung für eine Erfin­dung grund­sätz­lich zum steu­er­pflich­ti­gen Arbeits­lohn.
Die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­zen stei­gen zum Jah­res­wech­sel ent­spre­chend der Lohn­ent­wick­lung.
Für eini­ge Län­der gel­ten ab 2010 neue Pausch­be­trä­ge für Ver­pfle­gungs­mehr­auf­wen­dun­gen und Über­nach­tungs­kos­ten.
Vor allem im Sozi­al­recht erge­ben sich zum Jah­res­wech­sel vie­le Ände­run­gen für Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer.
Die Fahr­ten zwi­schen dem Home-Office und dem Betrieb sind gene­rell kei­ne steu­er­frei­en Fahr­ten zwi­schen zwei regel­mä­ßi­gen Arbeits­stät­ten.
Wäh­rend die Wer­te für eine freie Unter­kunft kon­stant blei­ben, stei­gen die Sach­be­zugs­wer­te für freie Mahl­zei­ten um rund 2,5 %.
Arbeit­ge­ber haben die Wahl zwi­schen der Anwen­dung der Sach­be­zugs­wer­te und dem Ansatz der tat­säch­li­chen Wer­te.