Personal, Arbeit und Soziales

Die Vor­ga­ben für die Ver­an­las­sung einer Mahl­zeit aus beson­de­rem Anlass durch den Arbeit­ge­ber wer­den wei­ter ver­ein­facht.
Weil die gemein­sa­me Mahl­zeit der Kin­der­gar­ten­er­zie­her mit ihren Schütz­lin­gen päd­ago­gi­schen Zwe­cken dient, zählt sie nicht als steu­er­pflich­ti­ger Arbeits­lohn.
Nach den Flug­aus­fäl­len im April und Mai müs­sen sich die betrof­fe­nen Pas­sa­gie­re und Fracht­kun­den nun mit den recht­li­chen Fol­gen aus­ein­an­der­set­zen.
Neben rei­nen Kor­rek­tur- und Repa­ra­tur­maß­nah­men ent­hält der Refe­ren­ten­ent­wurf des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums auch vie­le Ände­run­gen, die prak­ti­sche Bedeu­tung haben.
Nach dem Wachs­tums­be­schleu­ni­gungs­ge­setzt liegt jetzt das zwei­te gro­ße Steu­er­ge­setz die­ser Legis­la­tur­pe­ri­ode vor.
In beson­de­ren Fäl­len kann die Ver­pfle­gung der Arbeit­neh­mer im über­wie­gend eigen­be­trieb­li­chen Inter­es­se des Arbeit­ge­bers sein und ist damit kein steu­er­pflich­ti­ger Arbeits­lohn.
Die neu­en Abrech­nungs­vor­schrif­ten im Beher­ber­gungs­ge­wer­be füh­ren zu einer Ände­rung der Rei­se­kos­ten­ab­rech­nung.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um reagiert auf das Urteil des Bun­des­fi­nanz­hofs zum Pkw-Kauf durch Arbeit­neh­mer.
Der Euro­päi­sche Gerichts­hof sieht im deut­schen Kün­di­gungs­recht einen Ver­stoß gegen das Dis­kri­mi­nie­rungs­ver­bot aus Alters­grün­den.
Auch wenn das Arbeits­ver­hält­nis zum Zeit­punkt der Zah­lung bereits been­det ist, gehört die Ver­gü­tung für eine Erfin­dung grund­sätz­lich zum steu­er­pflich­ti­gen Arbeits­lohn.