Personal, Arbeit und Soziales

Die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­zen stei­gen zum Jah­res­wech­sel ent­spre­chend der Lohn­ent­wick­lung.
Für eini­ge Län­der gel­ten ab 2010 neue Pausch­be­trä­ge für Ver­pfle­gungs­mehr­auf­wen­dun­gen und Über­nach­tungs­kos­ten.
Vor allem im Sozi­al­recht erge­ben sich zum Jah­res­wech­sel vie­le Ände­run­gen für Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer.
Die Fahr­ten zwi­schen dem Home-Office und dem Betrieb sind gene­rell kei­ne steu­er­frei­en Fahr­ten zwi­schen zwei regel­mä­ßi­gen Arbeits­stät­ten.
Wäh­rend die Wer­te für eine freie Unter­kunft kon­stant blei­ben, stei­gen die Sach­be­zugs­wer­te für freie Mahl­zei­ten um rund 2,5 %.
Arbeit­ge­ber haben die Wahl zwi­schen der Anwen­dung der Sach­be­zugs­wer­te und dem Ansatz der tat­säch­li­chen Wer­te.
Die Bun­des­re­gie­rung berei­tet ein zwei­tes gro­ßes Steu­er­ge­setz vor, das vor allem EU-recht­li­che Vor­ga­ben umset­zen soll.
Die neue Koali­ti­on aus CDU, CSU und FDP plant umfang­rei­che Ände­run­gen im Steu­er­recht.
Die hohe Zahl an Insol­ven­zen auf­grund der Wirt­schafts­kri­se wirkt sich im kom­men­den Jahr mit höhe­ren Belas­tun­gen bei den Lohn­ne­ben­kos­ten aus.
Die Finanz­ver­wal­tung ändert ihre Auf­fas­sung und akzep­tiert jetzt auch die steu­er­freie Erstat­tung von Fort­bil­dungs­kos­ten, die dem Arbeit­neh­mer in Rech­nung gestellt wur­den.