Personal, Arbeit und Soziales

Die steu­er­freie Über­nah­me der Kos­ten für eine Bild­schirm­ar­beits­bril­le durch den Arbeit­ge­ber ist nur dann mög­lich, wenn deren Not­wen­dig­keit zuvor von einem Augen­arzt dia­gnos­ti­ziert wur­de.
Wenn der Arbeit­ge­ber zuviel Lohn­steu­er an das Finanz­amt abge­führt hat, gilt die­se zusätz­li­che Lohn­steu­er als Arbeits­lohn..
Da bei Aus­zu­bil­den­den das Aus­bil­dungs­ver­hält­nis im Vor­der­grund steht, besteht auch bei einer Aus­bil­dungs­ver­gü­tung inner­halb der Gering­fü­gig­keits­gren­ze eine vol­le Sozi­al­ver­si­che­rungs­pflicht.
Für die Berech­nung des steu­er­pflich­ti­gen geld­wer­ten Vor­teils aus dem ver­güns­tig­ten Kauf eines Pkw gilt der übli­che End­preis und nicht die Preis­emp­feh­lung des Her­stel­lers als Grund­la­ge.
Der Arbeit­ge­ber muss sei­ne Arbeit­neh­mer bei der Ent­sen­dung ins Aus­land in der Regel nicht über das Risi­ko einer Dop­pel­be­steue­rung auf­klä­ren.
Nach 2010 wird die Lohn­steu­er­kar­te durch ein elek­tro­ni­sches Ver­fah­ren ersetzt, sodass in die­sem Jahr zum letz­ten Mal Lohn­steu­er­kar­ten aus­ge­ge­ben wer­den.
Arbeit­ge­ber müs­sen ihre Mini­job­ber immer wie­der befra­gen, ob sie einen wei­te­ren Mini­job auf­ge­nom­men haben.
In Zukunft gilt die Sozi­al­ver­si­che­rungs­pflicht gene­rell bis zum Ende des Arbeits­ver­hält­nis­ses — unab­hän­gig davon, ob eine Frei­stel­lung erfolgt oder nicht.
Sogar das von drit­ter Sei­te gezahl­te Preis­geld für einen För­der­preis kann steu­er­pflich­ti­ger Arbeits­lohn sein.
Durch die bei­den Kon­junk­tur­pa­ke­te wur­den die Bedin­gun­gen für die Gewäh­rung von Kurz­ar­bei­ter­geld erheb­lich fle­xi­bi­li­siert.