Personal, Arbeit und Soziales

Die Mög­lich­keit zur kos­ten­güns­ti­gen Unfall­ver­si­che­rung von Ver­eins­mit­glie­dern wird deut­lich aus­ge­wei­tet.
Im Regie­rungs­ent­wurf zum Jah­res­steu­er­ge­setz 2009 fin­den sich auch für Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer eine gan­ze Rei­he an Ände­run­gen.
Schwarz­ar­beit bedeu­tet immer eine vor­sätz­li­che Nich­zah­lung der Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge, womit grund­sätz­lich eine Ver­jäh­rungs­frist von 30 Jah­ren gilt.
Die vor­aus­sicht­li­chen Sach­be­zugs­wer­te für 2009 stei­gen gegen­über 2008 um rund 3 %.
Die bis­he­ri­gen Papier­be­schei­ni­gun­gen beim Antrag auf Sozi­al­leis­tun­gen sol­len ab 2010 schritt­wei­se durch einen Elek­tro­ni­schen Ein­kom­mens­nach­weis (ELENA) ersetzt wer­den.
Ein Schrei­ben des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums beant­wor­tet vie­le Zwei­fels­fra­gen zur Steu­er­pau­scha­lie­rung von Sach­zu­wen­dun­gen.
Erfolgt die ver­bil­lig­te Über­las­sung von Arbeits­klei­dung auf­grund betrieb­li­cher Erfor­der­nis­se, dann beschränkt sich die Umsatz­steu­er­pflicht auf den von den Mit­ar­bei­tern getra­ge­nen Anteil.
Damit die Umwand­lung von Bar­lohn in Sach­lohn funk­tio­niert, darf der Bar­lohn­an­spruch gar nicht erst ent­ste­hen.
Rich­tig gestal­tet ermög­licht die Pkw-Ver­mie­tung an den Arbeit­ge­ber den Vor­steu­er­ab­zug für den Auto­kauf.
Wenn der Arbeit­ge­ber nach­träg­lich Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge abführt, die er von sei­nen Arbeit­neh­mern nicht ein­be­hal­ten hat und nicht mehr ein­for­dert, liegt zusätz­li­cher Arbeits­lohn vor.