Personal, Arbeit und Soziales

Ab dem kom­men­den Jahr ist auf der Lohn­steu­er­kar­te auch die neue, bun­des­ein­heit­li­che Steu­er­num­mer ange­ge­ben.
Zur Bekämp­fung des dro­hen­den Abschwungs hat die Gro­ße Koali­ti­on ein umfang­rei­ches Inves­ti­ti­ons­pa­ket beschlos­sen.
Die gefor­der­te Bei­trags­frei­heit für pau­schal­be­steu­er­te Sach­leis­tun­gen an Beschäf­tig­te Drit­ter wird nun gesetz­lich ver­an­kert.
Für die Über­tra­gung der Lohn­steu­er­be­schei­ni­gun­gen des Jah­res 2009 schreibt das Gesetz eine Authen­ti­fi­zie­rung vor, die eine Regis­trie­rung bei der Finanz­ver­wal­tung erfor­dert.
Ab 2009 soll die Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be um ein hal­bes Pro­zent auf 4,4 Pro­zent sin­ken.
Mit dem Steu­er­bü­ro­kra­tie­ab­bau­ge­setz will das Finanz­mi­nis­te­ri­um vor allem die elek­tro­ni­sche Daten­über­mitt­lung zwi­schen Steu­er­zah­lern und Finanz­ver­wal­tung wei­ter aus­bau­en.
Ab 2009 sol­len Mit­ar­bei­ter­ka­pi­tal­be­tei­li­gun­gen steu­er­lich bes­ser geför­dert wer­den.
Die Mög­lich­keit zur kos­ten­güns­ti­gen Unfall­ver­si­che­rung von Ver­eins­mit­glie­dern wird deut­lich aus­ge­wei­tet.
Im Regie­rungs­ent­wurf zum Jah­res­steu­er­ge­setz 2009 fin­den sich auch für Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer eine gan­ze Rei­he an Ände­run­gen.
Schwarz­ar­beit bedeu­tet immer eine vor­sätz­li­che Nich­zah­lung der Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge, womit grund­sätz­lich eine Ver­jäh­rungs­frist von 30 Jah­ren gilt.