Personal, Arbeit und Soziales

Nur für Arbeit­neh­mer des bewir­ten­den Unter­neh­mens ist der vol­le Betriebs­aus­ga­ben­ab­zug für Bewir­tungs­kos­ten mög­lich.
Die Bun­des­re­gie­rung plant eine grund­le­gen­de Reform der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung.
Die neu­en Lohn­steu­er­richt­li­ni­en 2008 ent­hal­ten ins­be­son­de­re Ver­ein­fa­chun­gen im Rei­se­kos­ten­recht.
Außer dem neu­en Rei­se­kos­ten­recht umfas­sen die Lohn­steu­er­richt­li­ni­en 2008 noch eine Rei­he wei­te­rer Ände­run­gen.
Gegen­über 2007 hat sich nur der Sach­be­zugs­wert für eine freie Unter­kunft in den neu­en Bun­des­län­dern ver­än­dert.
Ein Anspruch gegen die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung setzt ledig­lich vor­aus, dass im Unfall­zeit­punkt eine nicht­selbst­stän­di­ge Tätig­keit vor­ge­le­gen hat.
Gibt eine Bank die Ver­mitt­lungs­pro­vi­si­on für einen Ver­si­che­rungs­ver­trag an ihre Mit­ar­bei­ter wei­ter, liegt steu­er­pflich­ti­ger Arbeits­lohn vor.
Die Bewer­tung vor allem hoch­prei­si­ger Sach­be­zü­ge führt immer wie­der zu Streit mit der Finanz­ver­wal­tung. Die­se ver­wei­gert momen­tan die Anwen­dung der aktu­el­len Recht­spre­chung.
Der Bun­des­rat hat die Lohn­steu­er­richt­li­ni­en 2008 ver­ab­schie­det, die in ers­ter Linie Ände­run­gen beim Rei­se­kos­ten­recht brin­gen.
Kurz vor der Ver­ab­schie­dung hat das Jah­res­steu­er­ge­setz 2008 noch eine gan­ze Rei­he Ände­run­gen erfah­ren.