Personal, Arbeit und Soziales

Außer dem neu­en Rei­se­kos­ten­recht umfas­sen die Lohn­steu­er­richt­li­ni­en 2008 noch eine Rei­he wei­te­rer Ände­run­gen.
Gegen­über 2007 hat sich nur der Sach­be­zugs­wert für eine freie Unter­kunft in den neu­en Bun­des­län­dern ver­än­dert.
Ein Anspruch gegen die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung setzt ledig­lich vor­aus, dass im Unfall­zeit­punkt eine nicht­selbst­stän­di­ge Tätig­keit vor­ge­le­gen hat.
Gibt eine Bank die Ver­mitt­lungs­pro­vi­si­on für einen Ver­si­che­rungs­ver­trag an ihre Mit­ar­bei­ter wei­ter, liegt steu­er­pflich­ti­ger Arbeits­lohn vor.
Die Bewer­tung vor allem hoch­prei­si­ger Sach­be­zü­ge führt immer wie­der zu Streit mit der Finanz­ver­wal­tung. Die­se ver­wei­gert momen­tan die Anwen­dung der aktu­el­len Recht­spre­chung.
Kurz vor der Ver­ab­schie­dung hat das Jah­res­steu­er­ge­setz 2008 noch eine gan­ze Rei­he Ände­run­gen erfah­ren.
Der Bun­des­rat hat die Lohn­steu­er­richt­li­ni­en 2008 ver­ab­schie­det, die in ers­ter Linie Ände­run­gen beim Rei­se­kos­ten­recht brin­gen.
Die Jah­res­ent­gelt­gren­zen für 2008 der ver­schie­de­nen Zwei­ge der Sozi­al­ver­si­che­rung lie­gen jetzt vor.
Vom Arbeit­ge­ber über­nom­me­ne Bei­trä­ge für eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung kön­nen Arbeits­lohn sein.
Bei­trä­ge des Arbeit­ge­bers zu einem Pen­si­ons­fonds sind zumin­dest dann steu­er­pflich­ti­ger Arbeits­lohn, wenn der Arbeit­neh­mer hier­durch einen eige­nen Anspruch gegen den Fonds erwirbt.