Personal, Arbeit und Soziales

Seit dem 1. Juli 2007 prüft die Ren­ten­ver­si­che­rung die Bei­trags­pflicht zur Künst­ler­so­zi­al­kas­se, an die auch Auf­trag­ge­ber frei­schaf­fen­der krea­ti­ver Beru­fe Bei­trä­ge zah­len müs­sen.
Im Kon­zern­ver­bund besteht kein gast- oder kun­den­ähn­li­ches Dienst­leis­tungs­ver­hält­nis, womit Son­der­zah­lun­gen an Arbeit­neh­mer nicht als Trink­gel­der steu­er­frei sein kön­nen.
Ver­zich­tet der Arbeit­ge­ber nach einem alko­hol­be­ding­ten Unfall auf Scha­dens­er­satz für den zer­stör­ten Dienst­wa­gen, so führt dies zu steu­er­pflich­ti­gem Arbeits­lohn.
Trotz eines anders­lau­ten­den Urteils bleibt die Finanz­ver­wal­tung dabei, dass die Park­platz­ge­stel­lung an Mit­ar­bei­ter steu­er­frei ist.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat sich bei der bilanz­steu­er­li­chen Berück­sich­ti­gung von Alters­teil­zeit­ver­ein­ba­run­gen der Recht­spre­chung des Bun­des­fi­nanz­hofs ange­schlos­sen.
Nicht nur Per­so­nal­ra­batt, auch ver­bil­lig­te Lea­sing­kon­di­tio­nen für die Arbeit­neh­mer eines Kfz-Händ­lers füh­ren zu einem gel­wer­ten Vor­teil, der als Arbeits­lohn gilt.
Eine Rück­stel­lung für Jubi­lä­ums­leis­tun­gen kann auch dann gebil­det wer­den, wenn sich der Dienst­be­rech­tig­te nicht rechts­ver­bind­lich, unwi­der­ruf­lich und vor­be­halt­los zu der Leis­tung ver­pflich­tet hat.
Leis­tun­gen, die Ihr Arbeit­neh­mer aus einer betrieb­li­chen Grup­pen­un­fall­ver­si­che­rung wegen eines Unfalls im pri­va­ten Bereich erhält, sind kein steu­er­pflich­ti­ger Arbeits­lohn.
Die 1 %-Rege­lung kommt nicht zur Anwen­dung, wenn Sie glaub­haft dar­le­gen kön­nen, dass eine Pri­vat­nut­zung aus­ge­schlos­sen ist.
Die unent­gelt­li­che Ver­pfle­gung von Arbeit­neh­mern kann aus­nahms­wei­se auch im ganz über­wie­gend betrieb­li­chen Inter­es­se lie­gen und ist dann kein steu­er­pflich­ti­ger Sach­be­zug.