Personal, Arbeit und Soziales

Der Werk­stu­den­ten­sta­tus ist kein Eig­nungs­merk­mal und daher auch kein Grund für die Kün­di­gung oder Befris­tung eines Arbeits­ver­trags.
Das Finanz­ge­richt Ber­lin hat kei­ne ver­fas­sungs­recht­li­chen Beden­ken, dass Trink­geld steu­er­frei ver­ein­nahmt wer­den kann.
Es gibt kei­ne Beden­ken, das 13. Monats­ge­halt oder Weih­nachts­geld bei der Bil­dung von Urlaubs­rück­stel­lun­gen zu berück­sich­ti­gen.
Der Bun­des­fi­nanz­hof räumt dem Arbeit­neh­mer ein Wahl­recht bei der Bewer­tung eines geld­wer­ten Vor­teils ein.
Die Sach­be­zugs­wer­te für 2007 lie­gen jetzt vor.
Zum Jah­res­wech­sel wer­den die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­zen an die Lohn­ent­wick­lung ange­passt.
Kurz vor dem Jah­res­wech­sel kommt noch ein­mal eine Viel­zahl von Ände­run­gen bei den Ertrags­steu­ern und steu­er­li­chen Ver­wal­tungs­vor­schrif­ten mit dem Jah­res­steu­er­ge­setz 2007.
Ein Arbeit­ge­ber­dar­le­hen zu Markt­kon­di­tio­nen ist kein geld­wer­ter Vor­teil.
Die Zwangs­mit­glied­schaft in den Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten ist nach Ansicht des Bun­des­so­zi­al­ge­richts recht­mä­ßig.
Neben der Pri­vat­ent­nah­me für die pri­va­te Nut­zung des betrieb­li­chen Fahr­zeugs gemäß der 1 %-Rege­lung ist eine zusätz­li­che Pri­vat­ent­nah­me für Fahr­ten zwi­schen Woh­nung und Arbeits­stät­te im Zusam­men­hang mit einer ande­ren Ein­kunfts­art nicht zuläs­sig.