Personal, Arbeit und Soziales

Leis­tun­gen, die Ihr Arbeit­neh­mer aus einer betrieb­li­chen Grup­pen­un­fall­ver­si­che­rung wegen eines Unfalls im pri­va­ten Bereich erhält, sind kein steu­er­pflich­ti­ger Arbeits­lohn.
Die 1 %-Rege­lung kommt nicht zur Anwen­dung, wenn Sie glaub­haft dar­le­gen kön­nen, dass eine Pri­vat­nut­zung aus­ge­schlos­sen ist.
Die unent­gelt­li­che Ver­pfle­gung von Arbeit­neh­mern kann aus­nahms­wei­se auch im ganz über­wie­gend betrieb­li­chen Inter­es­se lie­gen und ist dann kein steu­er­pflich­ti­ger Sach­be­zug.
Der Werk­stu­den­ten­sta­tus ist kein Eig­nungs­merk­mal und daher auch kein Grund für die Kün­di­gung oder Befris­tung eines Arbeits­ver­trags.
Das Finanz­ge­richt Ber­lin hat kei­ne ver­fas­sungs­recht­li­chen Beden­ken, dass Trink­geld steu­er­frei ver­ein­nahmt wer­den kann.
Es gibt kei­ne Beden­ken, das 13. Monats­ge­halt oder Weih­nachts­geld bei der Bil­dung von Urlaubs­rück­stel­lun­gen zu berück­sich­ti­gen.
Der Bun­des­fi­nanz­hof räumt dem Arbeit­neh­mer ein Wahl­recht bei der Bewer­tung eines geld­wer­ten Vor­teils ein.
Die Sach­be­zugs­wer­te für 2007 lie­gen jetzt vor.
Zum Jah­res­wech­sel wer­den die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­zen an die Lohn­ent­wick­lung ange­passt.
Kurz vor dem Jah­res­wech­sel kommt noch ein­mal eine Viel­zahl von Ände­run­gen bei den Ertrags­steu­ern und steu­er­li­chen Ver­wal­tungs­vor­schrif­ten mit dem Jah­res­steu­er­ge­setz 2007.