Personal, Arbeit und Soziales

Rei­se­kos­ten für eine Mit­ar­bei­ter­ta­gung mit tou­ris­ti­schem Anteil sind in einen steu­er­pflich­ti­gen pri­va­ten und einen steu­er­frei­en beruf­li­chen Anteil auf­zu­tei­len.
Arbeit­ge­ber, die bis­her die Bei­trä­ge nach der beson­de­ren Bei­trags­fäl­lig­keit abge­führt haben, dür­fen die Über­gangs­re­ge­lung zur neu­en Bei­trags­fäl­lig­keit nicht in Anspruch neh­men.
Über­nimmt der Arbeit­ge­ber Maut­ge­büh­ren für die mit dem Fir­men­wa­gen unter­nom­me­nen Pri­vat­fahr­ten, dann ist dies nicht von der 1 %-Rege­lung erfasst.
Im Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren wur­de die Frist zur Aus­zah­lung bereits ver­ein­bar­ter Abfin­dun­gen kurz­fris­tig um ein Jahr ver­län­gert
Für die Berech­nung von Pen­si­ons­rück­stel­lun­gen gel­ten neue Berech­nungs­grund­la­gen, was zu erheb­li­chen Rück­stel­lungs­er­hö­hun­gen oder -ver­min­de­run­gen füh­ren kann.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat die Sach­be­zugs­wer­te für 2006 bekannt gege­ben.
Ein Arbeit­neh­mer darf aus eige­nem Recht die Lohn­steu­er­an­mel­dung des Arbeit­ge­bers anfech­ten, wenn er mit der Anmel­dung nicht ein­ver­stan­den ist.
Frü­he­re Zah­lungs­ter­mi­ne, die Pflicht zur elek­tro­ni­schen Bei­trags­mel­dung und höhe­re Bei­trags­be­mes­sungs­gren­zen kom­men 2006 auf die Unter­neh­mer zu.
Wel­chem Jahr die Bei­trä­ge zur Direkt­ver­si­che­rung zuzu­rech­nen sind, hängt vom Datum des Über­wei­sungs­auf­tra­ges ab.
Noch vor dem Jah­res­wech­sel und damit mit Wir­kung zum 1. Janu­ar 2006 will die neue Bun­des­re­gie­rung ein steu­er­li­ches Sofort­pro­gramm umset­zen.