Personal, Arbeit und Soziales

Feri­en­jobs mit einer Dau­er von weni­ger als 2 Mona­ten oder 50 Arbeits­ta­gen im Kalen­der­jahr sind unab­hän­gig von der Lohn­hö­he sozi­al­ver­si­che­rungs­frei.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat einen Nicht­an­wen­dungs­er­lass zuguns­ten der Arbeit­neh­mer erlas­sen: Die Drei-Monats-Frist gilt 2005 noch nicht.
Zins­er­spar­nis­se aus einem Arbeit­ge­ber­dar­le­hen müs­sen nur dann als Sach­be­zug ver­steu­ert wer­den, wenn tat­säch­lich eine Erspar­nis gegen­über markt­üb­li­chen Kon­di­tio­nen vor­liegt.
Der Wert eines Navi­ga­ti­ons­ge­räts im Fir­men­wa­gen muss doch in die 1 %-Rege­lung ein­be­zo­gen wer­den.
Die Ver­kür­zung der Zah­lungs­frist für die Sozi­al­ab­ga­ben von der Mit­te des Fol­ge­mo­nats auf das Ende des lau­fen­den Monats ist jetzt beschlos­se­ne Sache.
Für eine Abfin­dung, die vor der Absen­kung des Frei­be­trags ver­ein­bart aber erst danach aus­ge­zahlt wur­de, gilt der nied­rie­ge­re Steu­er­frei­be­trag.
Lohn­steu­er­an­mel­dun­gen und Umsatz­steu­er­vor­anmel­dun­gen kön­nen noch für bis zum 31. Mai 2005 enden­de Zeit­räu­me in Papier­form abge­ge­ben wer­den.
Zum 1. Juli müs­sen die Ver­si­cher­ten der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen einen zusätz­li­chen Bei­trag von 0,9 % des Brut­to­lohns für den Zahn­ersatz bezah­len. Gleich­zei­tig müs­sen die Kran­ken­kas­sen ihren Bei­trags­satz um 0,9 % sen­ken.
Die Bun­des­re­gie­rung will Unter­neh­men ver­pflich­ten, Sozi­al­bei­trä­ge ab dem nächs­ten Jahr zeit­gleich mit dem Lohn abzu­füh­ren.
Soll ein Arbeits­ver­hält­nis bis zur Errei­chung eines bestimm­ten Ziels befris­tet wer­den, muss der Zweck aus­drück­lich im Arbeits­ver­trag genannt sein.