Personal, Arbeit und Soziales

Mit dem Errei­chen des Ren­ten­al­ters und ohne ent­spre­chen­de Ver­ein­ba­rung endet ein Arbeits­ver­hält­nis nicht von selbst.
Mit dem Inkraft­tre­ten des Zwei­ten Geset­zes für moder­ne Dienst­leis­tun­gen am Arbeits­markt (“Hartz II”) zum 1. April 2003 wer­den die Mini­jobs neu gere­gelt.
Die Bun­des­re­gie­rung erhöht den Bei­trag zur Ren­ten­ver­si­che­rung von auf 19,5 % und hebt eben­falls die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze an. Auch an der Kran­ken- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung wird gebas­telt.
Leis­tet ein Arbeit­neh­mer über län­ge­re Zeit ver­gü­te­te Über­stun­den, so zäh­len die­se auch bei spä­te­rer Arbeits­frei­stel­lung zum fort­zu­zah­len­den Lohn.
Eine Mög­lich­keit zur betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge sind Direkt­ver­si­che­run­gen, die aus einer Ent­gelt­um­wand­lung finan­ziert wer­den.
Seit März die­sen Jah­res müs­sen die Arbeit­neh­mer detail­liert infor­miert wer­den, wenn der Betrieb den Inha­ber wech­selt. Die­sem Wech­sel kön­nen die Arbeit­neh­mer auch wider­spre­chen.
Ein Unfall wäh­rend einer Ziga­ret­ten­pau­se im Betrieb erfüllt nicht die Vor­aus­set­zun­gen für einen Arbeits­un­fall.
Der Arbeit­neh­mer hat bei 325-Euro-Jobs die Wahl, die Bei­trä­ge zur Sozi­al­ver­si­che­rung auf­zu­sto­cken und ent­spre­chen­de Leis­tun­gen zu erhal­ten.
Das Bun­des­ar­beits­ge­richt meint, dass in alten Arbeits­ver­trä­gen die ver­ein­bar­ten Kün­di­gungs­fris­ten durch die heu­te gül­ti­gen Fris­ten zu erset­zen sind.
Das Kün­di­gungs­schutz­ge­setz gilt zwar nicht für Klein­be­trie­be, sozia­le Belan­ge müs­sen bei der Kün­di­gung aber trotz­dem berück­sich­tigt wer­den.