Personal, Arbeit und Soziales

Auch bei Aus­hilfs­tä­tig­kei­ten in den Feri­en ist das Jugend­ar­beits­schutz­ge­setz zu beach­ten.
Ein Arbeit­ge­ber steht gegen­über dem Eigen­tum sei­ner Mit­ar­bei­ter in der Ver­ant­wor­tung. Dies gilt auch für deren Fahr­zeu­ge auf dem Fir­men­park­platz.
Durch die Ände­rung der Sach­be­zugs­ver­ord­nung gel­ten ab dem 1. Janu­ar 2002 neue Sach­be­zugs­wer­te.
Für die ver­schie­de­nen Vor­ru­he­stands- und Alters­teil­zeit­mo­del­len stellt sich die Fra­ge, ob und wie die­se Ver­pflich­tun­gen in den Bilan­zen zu berück­sich­ti­gen sind.
Auf­grund des Geschlechts darf für glei­che Arbeit kein unglei­cher Lohn gezahlt wer­den.
Mit dem neu­en Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz wird in klei­nen Unter­neh­men die Bil­dung eines Betriebs­rats erleich­tert.
Unter­neh­mer­ent­schei­dun­gen müs­sen vom Arbeit­ge­ber hin­sicht­lich ihrer orga­ni­sa­to­ri­schen Durch­führ­bar­keit und spe­zi­el­ler Ein­zel­hei­ten ver­deut­licht wer­den, um der gesetz­lich auf­er­leg­ten Dar­le­gungs­last nach­zu­kom­men.
Die glei­ten­de Arbeits­zeit ist in vie­len Betrie­ben ver­brei­tet, aber es gibt auch ande­re Arbeits­zeit­mo­del­le.
Das Arbeits­zeug­nis muss nicht unbe­dingt vom Geschäfts­füh­rer oder Unter­neh­mer unter­schrie­ben wer­den. Auch ein Vor­ge­setz­ter kann die Unter­schrift leis­ten.
Auch wenn das Kün­di­gungs­schutz­ge­setz nicht für Klein­be­trie­be gilt, muss der Arbeit­ge­ber trotz­dem Rück­sicht auf die Belan­ge sei­ner Mit­ar­bei­ter neh­men.