GmbH-Ratgeber

Der Bun­des­tag hat das Büro­kra­tie­ent­las­tungs­ge­setz IV ver­ab­schie­det, mit dem neben ande­ren Maß­nah­men auch Auf­be­wah­rungs­fris­ten ver­kürzt, umsatz­steu­er­li­che Pflich­ten erleich­tert und eine digi­ta­le Bekannt­ga­be von Steu­er­be­schei­den ein­ge­führt wer­den sol­len.
Nach einer wirk­sa­men Antrag­stel­lung ist das Teil­ein­künf­te­ver­fah­ren auch in den fol­gen­den vier Jah­ren anzu­wen­den, selbst wenn die Vor­aus­set­zun­gen schon nach dem ers­ten Jahr ent­fal­len sind.
Das Hono­rar für den Steu­er­be­ra­ter, der den Ver­äu­ße­rungs­ge­winn aus dem Ver­kauf eines Gesell­schafts­an­teils ermit­telt und erklärt, gehört zu den abzieh­ba­ren Ver­äu­ße­rungs­kos­ten.
Unab­hän­gig davon, ob Tan­tie­men tat­säch­lich aus­ge­zahlt wer­den, gel­ten sie bei einem beherr­schen­den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer mit Fest­stel­lung des Jah­res­ab­schlus­ses als fäl­lig und zuge­flos­sen, sofern nichts ande­res ver­ein­bart ist.
Wenn die Vor­aus­set­zun­gen für den Bezug einer Ver­sor­gungs­kom­po­nen­te nicht ein­deu­tig gere­gelt sind, hat das kei­ne schäd­li­chen Fol­gen für die Pen­si­ons­rück­stel­lung zu einer ande­ren Ver­sor­gungs­kom­po­nen­te, deren Vor­aus­set­zun­gen klar bestimmt sind.
Nach einer wirk­sa­men erst­ma­li­gen Antrag­stel­lung ist das Teil­ein­künf­te­ver­fah­ren auch in den fol­gen­den vier Jah­ren anzu­wen­den, selbst wenn die Vor­aus­set­zun­gen in der Zwi­schen­zeit ent­fal­len sind.
Mit Ver­zö­ge­rung und deut­lich redu­zier­tem Umfang ist das Wachs­tums­chan­cen­ge­setz doch noch ver­ab­schie­det wor­den und in Kraft getre­ten.
Die auf einen Aus­schüt­tungs­an­spruch ent­fal­len­de Kapi­tal­ertrag­steu­er ist kei­ne Nach­lass­ver­bind­lich­keit, womit die Aus­schüt­tung dop­pelt mit Steu­er belas­tet wird.
Trotz Pri­vat­nut­zungs­ver­bots spricht zumin­dest im Rah­men einer ver­deck­ten Gewinn­aus­schüt­tung ein Anscheins­be­weis für die pri­va­te Fahr­zeug­nut­zung durch den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer.
Die Löschung einer Limi­ted im bri­ti­schen Han­dels­re­gis­ter führt zu einer Schluss­be­steue­rung mit Auf­de­ckung der stil­len Reser­ven.