GmbH-Ratgeber

Ein­sprü­che gegen den Zins­satz für die Teil­wert­be­rech­nung von Pen­si­ons­rück­stel­lun­gen sind per All­ge­mein­ver­fü­gung zurück­ge­wie­sen wor­den.
Die tat­säch­li­che Durch­füh­rung eines Gewinn­ab­füh­rungs­ver­trags erfor­dert auch die zeit­na­he Erfül­lung der dar­aus resul­tie­ren­den Ansprü­che.
Die für die Aner­ken­nung der Gemein­nüt­zig­keit not­wen­di­ge Ver­mö­gens­bin­dung erfor­dert kon­kre­te Anga­ben in der Sat­zung einer Kör­per­schaft.
Im Gegen­satz zu Fremd-Geschäfts­füh­rern ist bei einem Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer der Anscheins­be­weis für die Pri­vat­nut­zung eines Fir­men­wa­gens nicht auf die Fäl­le beschränkt, in denen eine Ver­ein­ba­rung zur Über­las­sung des Fir­men­wa­gens besteht.
Bei der Prü­fung der Fremd­üb­lich­keit der Ver­zin­sung einer durch Ent­gelt­um­wand­lung finan­zier­ten Direkt­zu­sa­ge zuguns­ten eines Gesell­schaf­ter-Arbeit­neh­mers ist die Gesamt­aus­stat­tung des Arbeit­neh­mers zu berück­sich­ti­gen.
Die auf einer Ent­gelt­um­wand­lung beru­hen­de Pen­si­ons­zu­sa­ge an einen Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer ist auch dann fremd­üb­lich, wenn sie ohne Pro­be­zeit und kurz nach Grün­dung der Gesell­schaft gewährt wird.
Auch nach einem schäd­li­chen Betei­li­gungs­er­werb, der zum Ver­lust­un­ter­gang für die Zukunft führt, ist noch ein Ver­lus­t­rück­trag der bis zum Betei­li­gungs­er­werb ange­fal­le­nen Ver­lus­te mög­lich.
Die Rege­lun­gen zur Min­dest­ge­winn­be­steue­rung sind trotz gewis­ser Ungleich­beh­anldun­gen und Typi­sie­run­gen nicht ver­fas­sungs­wid­rig, auch wenn dadurch Tei­le des Ver­lust­vor­trags ver­lo­ren gehen kön­nen.
Die Regie­rungs­ko­ali­ti­on setzt ers­te Maß­nah­men im Steu­er­recht um, mit denen Anrei­ze für pri­va­te Inves­ti­tio­nen geschaf­fen wer­den sol­len, dar­un­ter erwei­ter­te Abschrei­bungs­mög­lich­kei­ten ab dem 1. Juli 2025.
Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat die Ver­fas­sungs­be­schwer­de gegen den Soli­da­ri­täts­zu­schlag in sei­ner aktu­el­len Form abge­wie­sen.