GmbH-Ratgeber

Das Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern reagiert auf die hohe Nach­fra­ge mit einer Ver­län­ge­rung der Abfra­ge­frist für die KiS­tAM, die nun min­des­tens bis Ende Novem­ber gilt.
Der Antrag auf die Anwen­dung des Teil­ein­künf­te­ver­fah­rens statt der Abgel­tungs­teu­er auf Betei­li­gungs­er­trä­ge muss spä­tes­tens mit der Abga­be der Steu­er­erklä­rung gestellt wer­den.
Der Regie­rungs­ent­wurf für das inof­fi­zi­el­le Jah­res­steu­er­ge­setz 2015 in Form des Zoll­ko­de­xan­pas­sungs­ge­set­zes liegt jetzt vor.
In bestimm­ten Fäl­len könn­te die Min­dest­be­steue­rung nach Ansicht des Bun­des­fi­nanz­hofs ver­fas­sungs­wid­rig sein.
Für Dar­le­hen eines Anteils­eig­ners ist kein Abgel­tungs­teu­er­satz mög­lich, für die Dar­le­hen von Ange­hö­ri­gen des Anteils­eig­ners dage­gen schon.
Das Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern hat sei­nen Fra­ge-Ant­wort-Kata­log zum Kir­chen­steu­er­ab­zugs­ver­fah­ren für Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten aktua­li­siert und eine wich­ti­ge Aus­nah­me hin­zu­ge­fügt.
Aus einem Anpas­sungs­ge­setz mit pri­mär redak­tio­nel­lem Cha­rak­ter ist kurz vor der Ver­ab­schie­dung ein ech­tes Steu­er­än­de­rungs­ge­setz gewor­den.
Allein der Antrag auf Eröff­nung des Insol­venz­ver­fah­rens befreit einen GmbH-Geschäfts­füh­rer nicht von der Pflicht, die Lohn­steu­er ans Finanz­amt abzu­füh­ren.
In einem Ver­fah­ren über das Recht der Finanz­ver­wal­tung, das Min­dest­pen­si­ons­al­ter für Pen­si­ons­rück­stel­lun­gen zu dik­tie­ren, hat das Finanz­amt jetzt sei­ne Revi­si­on zurück­ge­nom­men.
Für das neue Kir­chen­steu­er­ab­zugs­ver­fah­ren auf Gewinn­aus­schüt­tun­gen von Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten müs­sen sich die Gesell­schaf­ten schon jetzt regis­trie­ren las­sen.