GmbH-Ratgeber

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat jetzt zu einem Urteil des Bun­des­fi­nanz­hofs über Pen­si­ons­rück­stel­lun­gen aus gewinn­ab­hän­gi­gen Ver­gü­tun­gen Stel­lung genom­men.
Auch wenn die Tan­tie­me ord­nungs­ge­mäß ver­ein­bart ist, kann sie zur ver­deck­ten Gewinn­aus­schüt­tung wer­den, falls die Ver­ein­ba­rung unkla­re Rege­lun­gen über die Höhe der Tan­tie­me ent­hält.
In meh­re­ren Urtei­len hat der Bun­des­fi­nanz­hof sei­ne Recht­spre­chung zur 1 %-Rege­lung kor­ri­giert und prä­zi­siert.
Nach meh­re­ren Anläu­fen ist das Jah­res­steu­er­ge­setz 2013 mit zahl­rei­chen Ände­run­gen im Steu­er­recht jetzt als Amts­hil­fe­richt­li­nie-Umset­zungs­ge­setz in Kraft getre­ten.
Neben der Ver­ein­fa­chung des Reis­kos­ten­rechts setzt das ent­spre­chen­de Ände­rungs­ge­setz auch eine Mini-Unter­neh­men­steu­er­re­form um.
Der Ver­zicht eines Gesell­schaf­ters auf ein ver­trag­lich fest­ge­schrie­be­nes Mehr­stimm­recht ist kei­ne steu­er­pflich­ti­ge Schen­kung an die ande­ren Gesell­schaf­ter.
Ist dem Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer zumin­dest die Nut­zung für gele­gent­li­che Fahr­ten erlaubt, darf das Finanz­amt davon aus­ge­hen, dass auch eine Pri­vat­nut­zung des Dienst­wa­gens erfolgt ist.
Auch wenn die Ver­gü­tung des Geschäfts­füh­rers allein in der Ver­ant­wor­tung eines exter­nen Bei­rats liegt, kann die Ver­gü­tung trotz­dem unan­ge­mes­sen hoch sein und damit zu einer ver­deck­ten Gewinn­aus­schüt­tung füh­ren.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat kei­ne ernst­li­chen Zwei­fel, dass die 1 %-Gren­ze für Betei­li­gun­gen, ab der ein Ver­äu­ße­rungs­ge­winn unter die Steu­er­pflicht fällt, ver­fas­sungs­ge­mäß ist.
Weil die bis­he­ri­ge Rege­lung aus­län­di­sche Unter­neh­men benach­tei­lig­te, muss die Besteue­rung der Streu­be­sitz­di­vi­den­de an Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten neu gere­gelt wer­den.