GmbH-Ratgeber

Im März hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um den Refe­ren­ten­ent­wurf für das Jah­res­steu­er­ge­setz 2013 vor­ge­legt.
Weil Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten kei­ne außer­be­trieb­li­che Sphä­re haben, kann das Urteil zur Steu­er­frei­heit von Erstat­tungs­zin­sen nicht von der Ein­kom­men- auf die Kör­per­schaft­steu­er über­tra­gen wer­den.
Klein­un­ter­neh­mer sol­len schon bald von diver­sen Pflich­ten bei der Bilan­zie­rung ent­las­tet wer­den.
Mit meh­re­ren Ände­run­gen im Insol­venz­recht sol­len bes­se­re Vor­aus­set­zun­gen für eine erfolg­rei­che Unter­neh­mens­sa­nie­rung im Insol­venz­ver­fah­ren geschaf­fen wer­den.
Ob der Unter­gang des Ver­lust­vor­trags beim Kauf von mehr als 25 % der Gesell­schafts­an­tei­le ver­fas­sungs­ge­mäß ist, muss der­zeit das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ent­schei­den.
Auch eine geplan­te Betei­li­gung an der Gesell­schaft ver­hin­dert nicht, dass eine Bürg­schafts­leis­tung bei den Wer­bungs­kos­ten abzieh­bar ist.
Das Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts zur Absen­kung der Wesent­lich­keits­gren­ze im Jahr 1999 will die Finanz­ver­wal­tung nun auch auf Ein­la­gen und Ein­brin­gun­gen anwen­den.
Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt muss sich jetzt mit der Fra­ge befas­sen, wie mit dem Soli­da­ri­täts­zu­schlag auf das Kör­per­schaft­steu­er­gut­ha­ben zu ver­fah­ren ist.
Das Bei­trei­bungs­richt­li­nie-Umset­zungs­ge­setz ent­hält eine Viel­zahl von Geset­zes­än­de­run­gen im Steu­er­recht.
Auch eine anders lau­ten­de Gerichts­stands­ver­ein­ba­rung ändert nichts dar­an, dass Strei­tig­kei­ten zwi­schen Gesell­schaf­tern, der Gesell­schaft und ihren Orga­nen bei einer Limi­ted vor eng­li­schen Gerich­ten aus­zu­tra­gen sind.