GmbH-Ratgeber

Für die Anmel­dung und Abfüh­rung der Umsatz­steu­er ist im Kon­kurs­ver­fah­ren nicht mehr der Geschäfts­füh­rer ver­ant­wort­lich und somit dafür auch nicht mehr haft­bar.
Auch die kos­ten­lo­se Über­tra­gung eines Grund­stücks aus dem Ver­mö­gen eines Gesell­schaf­ters auf eine Kapi­tal­ge­sell­schaft löst Grund­er­werb­steu­er aus.
Eine varia­ble Ver­gü­tung zusätz­lich zum Fest­ge­halt hat den Cha­rak­ter einer Umsatz­tan­tie­me und ist damit in der Regel eine ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung.
Kurz vor der Ver­ab­schie­dung hat das Jah­res­steu­er­ge­setz 2008 noch eine gan­ze Rei­he Ände­run­gen erfah­ren.
Ver­un­treut der Ver­wand­te eines GmbH-Gesell­schaf­ters das Geld der Gesell­schaft, darf das Finanz­amt nur dann eine ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung anneh­men, wenn der Gesell­schaf­ter von der Ver­un­treu­ung wuss­te.
Ver­fas­sungs­recht­lich ist es nicht zu bean­stan­den, dass im Rah­men des Halb­ein­künf­te­ver­fah­rens auch Wer­bungs­kos­ten nur hälf­tig berück­sich­tigt wer­den.
Spä­tes­tens zum Jah­res­wech­sel müs­sen die Jah­res­ab­schlüs­se 2006 beim elek­tro­ni­schen Bun­des­an­zei­ger ein­ge­reicht sein, andern­falls droht ein ord­nungs­geld­ver­fah­ren.
Der Kapi­tal­ge­sell­schaft, deren Betriebs­ver­mö­gen im Zuge einer Ver­schmel­zung über­tra­gen wird, steht hin­sicht­lich der stil­len Reser­ven ein Wahl­recht zu.
Ab 2008 sinkt der Kör­per­schaft­steu­er­satz von 25 auf 15 % und die Gewer­be­steu­er­mess­zahl von 5 auf 3,5 %.
Das jetzt vom Bun­des­tag beschlos­se­ne Jah­res­steu­er­ge­setz 2008 ent­hält vie­le hef­tig umstrit­te­ne Ände­run­gen.