GmbH-Ratgeber

Als Gegen­fi­nan­zie­rungs­maß­nah­me ent­hält die Unter­neh­mens­steu­er­re­form eine rigo­ro­se Ein­schrän­kung des Man­tel­kaufs und den Ver­zicht auf eine Sanie­rungs­klau­sel.
Eine ertrags­steu­er­li­che Zins­schran­ke soll Gewinn­ver­la­ge­run­gen durch Fremd­fi­nan­zie­rung unter­bin­den.
Auch bei der nach­träg­li­chen Erhö­hung einer Pen­si­ons­zu­sa­ge droht die Gefahr einer ver­deck­ten Gewinn­aus­schüt­tung — aller­dings nur dann, wenn die Erhö­hung unan­ge­mes­sen ist.
Steu­er­freie Zuschlä­ge für Sonn­tags-, Fei­er­tags- und Nacht­ar­beit für einen nicht beherr­schen­den Gesell­schaf­ter kön­nen eben­falls eine ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung sein.
Nach fast einem Jahr liegt nun der Regie­rungs­ent­wurf für die Neu­fas­sung des GmbH-Rechts vor.
Der über­teu­er­te Kauf eines Grund­stücks vom Gesell­schaf­ter führt zu einer ver­deck­ten Gewinn­aus­schüt­tung.
Das Unter­neh­mens­steu­er­re­form­ge­setz 2008 ist nun end­gül­tig von Bun­des­tag und Bun­des­rat ver­ab­schie­det und ent­hält wesent­li­che Ände­run­gen — nicht nur für Unter­neh­mer.
Die Ober­fi­nanz­di­rek­ti­on Müns­ter hat zu den Fra­gen der Auf­rech­nung von Kör­per­schaft­steu­er-Gut­ha­ben und Aus­zah­lung in der Insol­venz Stel­lung genom­men.
Eine Kla­ge gegen die Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit des Kör­per­schaft­steu­er-Mora­to­ri­ums vom April 2003 bis zum Dezem­ber 2005 ist vor dem Bun­des­fi­nanz­hof geschei­tert.
Die Haf­tung des GmbH-Geschäfts­füh­rers beginnt nicht erst mit sei­ner Ein­tra­gung ins Han­dels­re­gis­ter, son­dern schon mit sei­ner Bestel­lung. Not­falls muss er durch geeig­ne­te Maß­nah­men für eine ord­nungs­ge­mä­ße Erfül­lung der Pflich­ten durch Drit­te sor­gen.