GmbH-Ratgeber

Zuschlä­ge, die ein Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer für Sonn­tags-, Fei­er­tags- und Nacht­ar­beit erhält, sind regel­mä­ßig eine ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung.
Die Gesell­schaf­ter-Haf­tung bei einer in Deutsch­land nicht ein­ge­tra­ge­nen Limi­ted ent­spricht nicht der Haf­tung bei einer noch nicht ein­ge­tra­ge­nen GmbH.
Eine Steu­er­ermä­ßi­gung für die Umwand­lung einer Ver­sor­gungs­zu­sa­ge in eine Ein­mal­zah­lung kommt nicht in Betracht, wenn das dazu füh­ren­de Ereig­nis vom Steu­er­pflich­ti­gen selbst ver­ur­sacht und die Ablö­se­mög­lich­keit zuvor fest­ge­legt war.
Über­nimmt die GmbH Rei­se­kos­ten des Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers, liegt dar­in eine ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung, wenn die Rei­se durch des­sen Pri­vat­in­ter­es­sen ver­an­lasst oder wesent­lich bestimmt wur­de.
Beginn und Ende der Unter­neh­mer­ei­gen­schaft einer Kapi­tal­ge­sell­schaft — und damit deren Recht zum Vor­steu­er­ab­zug — sind unab­hän­gig von zivil­recht­li­chen Fra­gen.
Der Kauf eines Grund­stücks von Gesell­schaf­tern zu annä­hernd markt­üb­li­chen Kon­di­tio­nen kann nicht zu einer ver­deck­ten Gewinn­aus­schüt­tung füh­ren.
Wäh­rend bis­her die Organ­stel­lung des GmbH-Geschäfts­füh­rers zwin­gend zur Nicht­selb­stän­dig­keit führ­te, lässt der Bun­des­fi­nanz­hof jetzt unter gewis­sen Umstän­den auch die Bewer­tung als selbst­stän­di­ge Tätig­keit zu.
Eine ver­ein­fach­te GmbH-Grün­dung wird nun wohl doch erst im nächs­ten Jahr oder sogar noch spä­ter Rea­li­tät.
Im Steu­er­recht fehlt der­zeit eine Berich­ti­gungs­vor­schrift für Steu­er­be­schei­de von Emp­fän­gern einer ver­deck­ten Gewinn­aus­schüt­tung.
Die Bun­des­re­gie­rung beab­sich­tigt, zum 1. Janu­ar 2006 das Min­dest­stamm­ka­pi­tal für eine GmbH von der­zeit 25.000 Euro auf 10.000 Euro her­ab­zu­set­zen.