Umsatzsteuer

Im Umsatz­steu­er-Anwen­dungs­er­lass gibt es jetzt auch eine Über­sicht ver­schie­de­ner Rech­nungs­pflicht­an­ga­ben in den ande­ren Amts­spra­chen der EU.
Neben der Anhe­bung der Ent­fer­nungs­pau­scha­le und der Absen­kung der Umsatz­steu­er für Spei­sen in der Gas­tro­no­mie soll das Steu­er­än­de­rungs­ge­setz auch Ver­bes­se­run­gen im Gemein­nüt­zig­keits­recht brin­gen.
An der Absen­kung des Umsatz­steu­er­sat­zes für Spei­sen in der Gas­tro­no­mie auf 7 % zum 1. Janu­ar 2026 hält die Bun­des­re­gie­rung unver­än­dert fest.
Eine geän­der­te Recht­spre­chung und gesetz­li­che Ände­run­gen haben zur Fol­ge, dass ab 2026 Schwimm­kur­se und bestimm­te ande­re Bil­dungs­leis­tung der Umsatz­steu­er von 19 % unter­lie­gen.
Im vier­ten Quar­tal plant das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um, ein wei­te­res Schrei­ben zur Ein­füh­rung der E-Rech­nung her­aus­zu­ge­ben, in dem ins­be­son­de­re Details für den Fall ver­schie­de­ner Feh­ler im Zusam­men­hang mit E-Rech­nun­gen gere­gelt wer­den.
Erfolgt die Auf­tei­lung des Ent­gelts für Spar­me­nüs und ande­re Kom­bi­an­ge­bo­te nach einer ande­ren Metho­de als der Auf­tei­lung nach den Ein­zel­ver­kaufs­prei­sen, muss das Auf­tei­lungs­er­geb­nis zumin­dest sach­ge­recht sein.
Trotz all­ge­mei­ner E-Rech­nungs­pflicht dür­fen Klein­un­ter­neh­mer eine E-Rech­nung nur mit Zustim­mung des Emp­fän­gers aus­stel­len, was für Rechts­un­si­cher­heit sorgt.
Nach der Reform der Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung durch das Jah­res­steu­er­ge­setz 2024 hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um nun Details zur Neu­re­ge­lung bekannt gege­ben.
Die Lie­fe­rung von Mie­ter­strom kann eine selbst­stän­di­ge Haupt­leis­tung sein, die der Umsatz­steu­er unter­liegt, womit der Vor­steu­er­ab­zug aus der ange­schaff­ten PV-Anla­ge mög­lich ist.
In einem Son­die­rungs­pa­pier geben die vor­aus­sicht­li­chen künf­ti­gen Koali­ti­ons­part­ner einen ers­ten Ein­blick in ihre Plä­ne im Steu­er-, Sozi­al- und Arbeits­recht.