Umsatzsteuer

Bei einer umsatz­steu­er­pflich­ti­gen Ver­mie­tung ist auch die Abfin­dung für ein vor­zei­ti­ges Ende des Miet­ver­trags umsatz­steu­er­pflich­tig.
Jubi­lar­fei­ern für alle Jubi­la­re des Betriebs sind nor­ma­le Betriebs­ver­an­stal­tun­gen, die Ehrung eines ein­zel­nen Jubi­lars dage­gen nicht — mit ent­spre­chen­den steu­er­li­chen Fol­gen.
Für Bau­un­ter­neh­men gibt es durch ein neu­es Urteil und die Reak­ti­on der Finanz­ver­wal­tung nun Rechts­si­cher­heit bei der rück­wir­ken­den Ände­rung der Umsatz­steu­er­fest­set­zung für Leis­tun­gen an Bau­trä­ger.
Eine umsatz­steu­er­li­che Organ­schaft setzt die Ein­tra­gung des Beherr­schungs­ver­trags im Han­dels­re­gis­ter vor­aus. Geschäfts­vor­fäl­le vor der Ein­tra­gung sind daher nicht der Mut­ter­ge­sell­schaft zuzu­ord­nen.
Nach einem Vor­la­ge­be­schluss des Bun­des­fi­nanz­hofs muss der Euro­päi­sche Gerichts­hof nun prü­fen, ob Fahr­un­ter­richt eben­falls als umsatz­steu­er­frei­er Unter­richt eines Pri­vat­leh­rers gilt.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat dem Euro­päi­schen Gerichts­hof meh­re­re Fra­gen zum Vor­steu­er­ab­zug aus Anzah­lungs­rech­nun­gen für Leis­tun­gen vor­ge­legt, die spä­ter nicht erbracht wur­den.
Die Abmah­nung eines Mit­be­wer­bers wegen eines Wett­be­werbs­ver­sto­ßes ist mit einer Geschäfts­füh­rung ohne Auf­trag ver­gleich­bar und daher eine umsatz­steu­er­pflich­ti­ge Leis­tung.
Die EU-Kom­mis­si­on arbei­tet an einer Über­ar­bei­tung und Moder­ni­sie­rung des Mehr­wert­steu­er­sys­tems und hat den Mit­glieds­staa­ten ihre Ände­rungs­vor­schlä­ge vor­ge­legt.
Das Zwei­te Büro­kra­tie­ent­las­tungs­ge­setz ent­hält anders als sein Vor­gän­ger gleich meh­re­re Maß­nah­men, die fast alle Unter­neh­men betref­fen.
Erneut hat ein Finanz­ge­richt zumin­dest vor­läu­fig einer Fahr­schu­le die Umsatz­steu­er­be­frei­ung für Pri­vat­leh­rer zuge­stan­den.