Umsatzsteuer

Zum Jah­res­wech­sel ändern sich euro­pa­weit die Regeln für die Umsatz­steu­er auf elek­tro­ni­sche Dienst­leis­tun­gen an End­kun­den.
Der Regie­rungs­ent­wurf für das inof­fi­zi­el­le Jah­res­steu­er­ge­setz 2015 in Form des Zoll­ko­de­xan­pas­sungs­ge­set­zes liegt jetzt vor.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat sich mit einem Schrei­ben zu den Ände­run­gen bei der Steu­er­schuld­ner­schaft des Leis­tungs­emp­fän­gers zum 1. Okto­ber 2014 geäu­ßert.
Seit dem 1. Okto­ber ist beim Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern die Regis­trie­rung für die Teil­nah­me am Mini-One-Stop-Shop ab dem 1. Janu­ar 2015 mög­lich.
Ob ein Leis­tungs­emp­fän­ger als Steu­er­schuld­ner gilt, rich­tet sich ab dem 1. Okto­ber 2014 nach der Ertei­lung einer Beschei­ni­gung durch das zustän­di­ge Finanz­amt.
Ein Unter­neh­mer braucht kei­ne Taxi-Geneh­mi­gung, um Per­so­nen­be­för­de­rung zum ermä­ßig­ten Steu­er­satz von 7 % anbie­ten zu kön­nen.
Eine Ver­mie­tung mit Umsatz­steu­er­aus­weis, die dann zum antei­li­gen Vor­steu­er­ab­zug berech­tigt, ist auch für ein­zel­ne Räu­me oder ein­deu­tig bestimm­ba­re Teil­flä­chen mög­lich.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat sich mit der Umsatz­steu­er­pflicht der Ver­mö­gens­ver­wal­tung und Über­las­sung von Sport­an­la­gen an Mit­glie­der aus­ein­an­der­ge­setzt.
Zumin­dest für Lie­fe­run­gen vor der gesetz­li­chen Fest­schrei­bung von Pflicht­an­ga­ben in Rech­nun­gen ist eine Dif­fe­renz­be­steue­rung auch ohne aus­drück­li­chen Hin­weis mög­lich.
Ab 1. Okto­ber 2014 gilt wie­der die alte Rege­lung zur Steu­er­schuld­ner­schaft bei Bau- und Gebäu­de­rei­ni­gungs­leis­tun­gen. Außer­dem erfolgt eine kor­re­spon­die­ren­de Besteue­rung, wenn der Leis­tungs­emp­fän­ger in Alt­fäl­len sei­ne Mei­nung ändert.