Umsatzsteuer

Zum Jah­res­wech­sel haben sich euro­pa­weit die Regeln für die Umsatz­steu­er auf elek­tro­ni­sche Dienst­leis­tun­gen an End­kun­den geän­dert.
Unter­neh­mer und Frei­be­ruf­ler müs­sen sich auf eine Rei­he grö­ße­rer und klei­ne­rer Ände­run­gen zum Jah­res­wech­sel ein­stel­len.
Klein­un­ter­neh­mer müs­sen vor­sich­tig sein, um nicht auf der Umsatz­steu­er sit­zen zu blei­ben, wenn sie die Gut­schrift eines Kun­den akzep­tie­ren.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat sich zur umsatz­steu­er­recht­li­chen Behand­lung von Trans­port­hilfs­mit­teln geäu­ßert.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat sich mit dem Buch­nach­weis bei Aus­fuhr­lie­fe­run­gen befasst und dabei die Ver­bu­chung auf einem sepa­ra­ten Kon­to als Mög­lich­keit aner­kannt.
Der Leis­tungs­emp­fän­ger kann nicht direkt beim Finanz­amt die Erstat­tung von zu Unrecht bezahl­ter Umsatz­steu­er gel­tend machen.
Zum Jah­res­wech­sel ändern sich euro­pa­weit die Regeln für die Umsatz­steu­er auf elek­tro­ni­sche Dienst­leis­tun­gen an End­kun­den.
Der Regie­rungs­ent­wurf für das inof­fi­zi­el­le Jah­res­steu­er­ge­setz 2015 in Form des Zoll­ko­de­xan­pas­sungs­ge­set­zes liegt jetzt vor.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat sich mit einem Schrei­ben zu den Ände­run­gen bei der Steu­er­schuld­ner­schaft des Leis­tungs­emp­fän­gers zum 1. Okto­ber 2014 geäu­ßert.
Seit dem 1. Okto­ber ist beim Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern die Regis­trie­rung für die Teil­nah­me am Mini-One-Stop-Shop ab dem 1. Janu­ar 2015 mög­lich.